Wechsel von PKV in Familienversicherung GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Susi @, Freitag, 05.02.2010, 12:26 (vor 5406 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen und weiß ehrlich gesagt nicht wohin ich mich wenden soll (Versicherungsmakler wollen einen ey wieder nur eine neue KV aufschwatzen). ;-) Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und ihr mir ggfs. einige Tipps geben könnt.

Folgendes Problem:
- ich bin zurzeit selbstständig und will im Juli 2010 damit aufhören (Geschäft lohnt sich nicht mehr und Familienplanung ist angedacht)
- ich bin in einer PKV
- ich will mich ab Juli arbeitslos melden, werde aber kein ALG bekommen (das steht fest)
- mein Mann ist ebenfalls selbstständig in einer anderen Branche und wird es auch weiterhin bleiben
- mein Mann ist in der GKV

Ich dachte mir:
Da ich vom AA kein Geld und somit auch keine KV bekommen werde, wollte ich meine PKV kündigen (falls das überhaupt möglich ist) und dann in die GKV meines Mannes einsteigen... sozusagen familienversichert.

Ist sowas überhaupt möglich? Vielleicht hat von euch schon jemand soetwas gemacht und ggfs. Erfahrungen/Tipps für mich?

Ich danke euch vielmals im Voraus. :-)

Viele sonnige Grüße,
Susi

Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 05.02.2010, 13:55 (vor 5406 Tagen) @ Susi

Susi, sobald Du Einnahmen aus der Selbstständigkeit von unter 365€ monatlich hast, kannst Du in die Familienversicherung Deines Mannes gehen. Aber der Kasse muß auch nachgewiesen werden, daß die Selbständigkeit nur nebenberuflich ausgeführt wird. Hierzu gibt es unterschiedlichste Auslegungen: gut ist, wenn die Gewerbeanmeldung die Eintragung bzw. Änderung auf nebenberuflich enthält und zur Einsicht vorgelegt werden kann. Die Kassen sehen eine Nebenberuflichkeit prinzipiell erst dann, wenn der Zeitaufwand (Achtung Falle: gerade bei Ladengeschäften zählen die kompletten Öffnungszeiten!) pro Woche unter 15h liegt. Desweiteren wird gern gefragt, was man denn eigentlich im Hauptberuf mache? Falls eine Angestelltentätigkeit parallel besteht ist es sicher unstrittig, wenn man nebenbei ein bischen tuppert, modellt, für Amway verkauft oder auch einige Stunden bei der Freundin im Nagelstudio als Geschäftspartner tätig ist. Andernfalls ist auch die Tätigkeit als Hausfrau und Mutter durchaus die entsprechende zeitfordende Haupttätigkeit und mittlerweile gesellschaftlich zunehmend anerkannt. Letzter Fallstrick: falls alles stimmig ist, aber Du selbst auch nur einen Angestellten hast, der mehr als 400€ verdient, wirst Du weiterhin als hauptberuflich selbständig eingestuft und der Weg in die gewünschte kostenlose Familienversicherung wäre versperrt. Eigentlich müßtest Du diese Auskünfte ganz unproblematisch auf gezielte Nachfrage von Deiner GKV erhalten, falls nicht, hier gibts auch Profis wie die GKVlerin oder czauderna. Fragen? ePost

Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung GKV

Laie, Freitag, 05.02.2010, 19:21 (vor 5406 Tagen) @ Joachim Röhl

Herr Röhl, wie ist es möglich neben einer (doch i.R. pflichtversicherten) Hauptbeschäftigung als Angestellte eine selbständige Nebenbeschäftigung auszuüben und dann in die Familienversicherung des Ehemannes zu kommen? Im Hauptberuf besteht dann doch eine GKV-Versicherung, und bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze u.U. eine Versicherung in der PKV, dies schließt doch die Familienversicherung beim Ehemann aus, oder nicht?

Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 05.02.2010, 20:04 (vor 5406 Tagen) @ Laie

Am besten einige Beispiele aus dem Leben mit dem kleinen Hinweis, daß anfragende Susi selbständig tätig ist:

Hausfrau und Mutter in der Hauptbeschäftigung, nebenberuflich selbständig als Immobilienverkäuferin mit Einnahmen unter 365€ -> Familienversicherung möglich

Selbständige Tätigkeit als Reiseverkehrskauffrau bei einem Zeitaufwand von vier Stunden an drei Wochentagen, Einnahmen unter 365€ -> Familienversicherung möglich

Minijob Höhe 400,00€ als Einpackerin in einem Supermarkt als Haupterwerbstätigkeit, nebenberufliche Promoterin für eine Kosmetikfirma in der Startphase ohne Einnahmen -> Familienversicherung möglich ..

Was das lehrt? Es ist die optimalste Variante für alle sozialrechtlichen Wechselfälle des Lebens, wenn ein Partner der GKV weiterhin die Treue hält, selbst wenn sich beide privat versichern könnten. Ein schlechtes Gewissen muß dabei keiner haben, denn die PKV finanziert über weite Strecken das Gesundheitssystem und somit die gesetzliche Krankenversicherung mit. Ohne gut zahlende Privatpatienten könnten sich viele Ärzte mittlerweile gar nicht mehr über Wasser halten. Da die nächste Gesundheitsreform die Karten neu mischen wird, könnte es möglich sein, daß auch das Hintertürchen im SGB V (1) 4 und 5 eines Tages mal geschlossen wird. Bis dahin ist es jedoch recht die Ausgaben für Krankenversicherungen aller Art zu optimieren. Fragen? ePost

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
http://www.pkv-gut-fuer-alle.de/gut_fuer_alle/

Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung GKV

Klaus Müller, Freitag, 20.04.2012, 12:42 (vor 4601 Tagen) @ Joachim Röhl

Sehr geehrter Herr Röhr,
ich verstehe den Hintergrund der Einschränkung "Nebenberuflichkeit" nicht. Heißt das, ein hauptberuflich Selbstständiger mit einem Einkommen unter 365 € hat keine Chance auf Familienversicherung und kommt auch nicht aus der PKV raus, die er bei dem Einkommen ja nicht mehr bezahlen kann? Welche Alternativen bestehen in dieser Situation - außer dem "Strick"?

Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung GKV

Czauderna, Freitag, 20.04.2012, 13:37 (vor 4601 Tagen) @ Klaus Müller

Hallo,
na ja, das mit dem "Strick" ist wohl etwas überzogen - wer hauptberuflich selbständig ist und auf Dauer weniger als 375,00 €
Einnahmen daraus erzielt, der sollte wirklich darüber nachdenken, ob er nicht diese Tätigkeit an den Nagel hängt.
Der Unterschied zwischen hauptberuflich Selbständig und einer
"nebenberuflichen" Selbständigen Tätigkeit wurde bereits erläutert.
Die Statusfeststellung erfolgt in der Regel durch eine GKV-Kasse.
In unserem Beispiel aber geht es doch vorwiegend darum, ob nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit die Fragestellerin Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der GKV und wie das mit ihrer Versicherung in der PKV aussieht.
Aus meiner Praxis kann ich berichten, dass in solchen Fällen die Familienversicherung durchgeführt wird, die Versicherte eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei dr PKV erhält und diese dann die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet hat. Meiner Erfahrung nach, verzichten in solchen Fällen einige PKVèn auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist und beenden
die Versicherung zum Ablauf des Monats in dem die Bescheinigung der GKV. vorgelegt wird. Ich weiß mittlerweile allerdings, dass die offenbar eine Kulanz-Sache ist.
Gruß
Czauderna

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