Re: Erhöhung der Bahn BKK um 10% bzw. 1,3 Prozentpunkte (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, Sonntag, 30.12.2007, 12:31 (vor 6179 Tagen) @ bernd

Satzung der Bahn BKK :
§ 30 Bekanntmachungen

I. Neufassungen und Änderungen der Satzung und des sonstigen autonomen Rechts der BAHN-BKK werden durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger, herausgegeben von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, bewirkt. Sonstige Bekanntmachungen der BAHN-BKK werden durch Veröffentlichung in der Kundenzeitschrift bewirkt. Neufassungen und Änderungen der Satzung werden zudem im Internet unter www.bahn-bkk.de veröffentlicht. In der Kundenzeitschrift wird außerdem über die erfolgte Veröffentlichung im Bundesanzeiger und deren wesentlichen Inhalt informiert.

Der Wunsch nach "Pressemitteilungen" bzw. "luschtig-bunten Infopostkärtchen" wird somit wohl unerfüllt bleiben...


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