Re: TK erhöht um 2,2% (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, Mittwoch, 19.12.2007, 23:05 (vor 6189 Tagen) @ Matze

Die 0,9% dürfen schlichtweg nicht addiert werden. Sie sind kein Bestandteil des Beitragssatzes.

Denn - wenn sie Bestandteil des Beitragssatzes wären, wären sie je zur Häfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen.

Würde man nicht die Beitragssätze vergleichen, sondern die Erhöhungen, so könnte man formulieren "TK erhöht um 2,2%; BKK VBU erhöht um 4,7%".


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