Zwang zum Wechsel in die GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Meine Frau ist Beamtin. Daher habe ich zusätzlich bei der DeBeKa eine private Zusatzversicherung für die restlichen 30% abgeschlossen (seit 2001) Ab dem 1.1.08 trete ich in einen Angestelltenverhältnis ein mit einem Bruttogehalt > 4000 Euro. Ich möchte Mitglied der PKV bleiben. Meine PKV sagt: Das dies nicht geht. Andere GKVs und PKVs sagen, ich kann in der PKV bleiben. Wer hat nun Recht und wie heißt der Paragraph?
Re: Zwang zum Wechsel in die GKV?
Hallo,
für Dich greift leider die Rechtsänderung seit 2008. Du wirst krankenversicherungspflichtig und kannst erst nach 3 Jahren wieder krankenversicherungsfrei werden und in die Private zurückkehren. Von dieser Versicherungspflicht kannst Du Dich nicht befreien lassen.
Vielleicht ist es für Dich interessant eine Anwratschaftversicherung abzuschließen, wenn Du nach 3 Jahren dann zurückkehren kannst/willst.
LG, Shops