Zwang zum Wechsel in die GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

Herbert, Freitag, 21.12.2007, 20:01 (vor 6188 Tagen)

Meine Frau ist Beamtin. Daher habe ich zusätzlich bei der DeBeKa eine private Zusatzversicherung für die restlichen 30% abgeschlossen (seit 2001) Ab dem 1.1.08 trete ich in einen Angestelltenverhältnis ein mit einem Bruttogehalt > 4000 Euro. Ich möchte Mitglied der PKV bleiben. Meine PKV sagt: Das dies nicht geht. Andere GKVs und PKVs sagen, ich kann in der PKV bleiben. Wer hat nun Recht und wie heißt der Paragraph?

Re: Zwang zum Wechsel in die GKV?

Shoppingqueen, Freitag, 21.12.2007, 20:35 (vor 6188 Tagen) @ Herbert

Hallo,

für Dich greift leider die Rechtsänderung seit 2008. Du wirst krankenversicherungspflichtig und kannst erst nach 3 Jahren wieder krankenversicherungsfrei werden und in die Private zurückkehren. Von dieser Versicherungspflicht kannst Du Dich nicht befreien lassen.
Vielleicht ist es für Dich interessant eine Anwratschaftversicherung abzuschließen, wenn Du nach 3 Jahren dann zurückkehren kannst/willst.

LG, Shops

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