DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Sonntag, 30.12.2007, 02:58 (vor 6179 Tagen)

Hallo!
Ich habe ja schon oft mitbekommen, daß Krankenkassen aus Geiz (lebens)notwendige Therapien nicht bezahlen wollen, aber anscheinend ist diese Haltung auch bei Mitgliedsbeiträgen die gleiche.

Meine Krankenkasse (DAK) weigert sich mein Praktisches Jahr (PJ) im Rahmen des Medizin-Studiums als Praktikum einzustufen. Im Rahmen des Jahres habe ich Patienten (unter approbierter ärztlicher Aufsicht) behandelt - ohne den Krankenkassen auch nur einen Cent in Rechnug stellen zu können und habe auch insgesamt dafür kein Arbeitsentgelt erhalten! Durch das Praktikum hatte ich noch weniger Zeit, um zu jobben, um mein Existenzminimum zu sichern (...Nein, es studieren nicht nur die reichen Arztkinder Medizin).

Für den Zeitraum des PJs soll ich statt dem ermäßigten studentischem Beitrag den höheren Betrag als freiwillig Versicherte zahlen.

Im letzten Brief steht, dass das praktische Jahr nicht Bestandteil des Studiums und auch nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sei! Das ist völliger Schwachsinn! Es ist Teil des Studiums und ist sehr wohl dementsprechend in der Approbationsordnung vorgeschrieben.

Daß kein Arbeitentgelt gezahlt wurde, wird sogar zusätzlich als Grund aufgeführt, daß eine Einstufung als Praktikantin nicht möglich sei und ich den höheren Beitrag bezahlen müsse!

Laut dem Sozialgesetzbuch sind Praktikanten pflichtversichert zum ermäßigte Beitrag. Das wird fett in der DAK-Mitgliedszeitung gedruckt und als Service oder Barmherzigkeit verkauft - es ist aber gesetzlich Pflicht!

Ich bin während meines PJs 26 bzw. 27 gewesen (also kein Anspruch auf Familienversicherung) und habe die Semesterzahl für die Studentische Versicherung überschritten.

Was sollte ich am Besten machen?! Die Prüfungs-/Approbationsordnung schicken?! Brief an den Vorstand?! Mit Anwalt, Gericht& Co. drohen? Versicherungsombudsmann?

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

bernd, Sonntag, 30.12.2007, 12:05 (vor 6179 Tagen) @ Gast

da hilft nur eines. nicht über die krankenkassen schimpfen sondern in der max. semesteranzahl für die studentische pflichtversicherung fertig werden mit studieren. das sind immerhin 14 semester nach adam ries also sieben jahre. und wenn du an der entscheidung der dak zweifelst, denk logisch nach ... du hast die semsetreanzahl überschritten und dadurch aus der kvds rausund denkst durch ein praktikum kommst du wieser in den genuss der billigen kvds.beiträge ...???? das will auch nicht das zitierte sgb und nicht der normale beitragszahler, der dein ewiges studium über steuern und krankenkassenbeiträge finanziert.

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

egal, Sonntag, 30.12.2007, 12:20 (vor 6179 Tagen) @ bernd

habe auch schon vermutet, dass es an der doch sehr langen studienzeit liegen wird. Logisch, dass man nicht ewig günstig versichert sein kann....irgendwann ist bei jeder Kasse mal Schluß.

immer die armen ewig Studierenden

besucher, Sonntag, 30.12.2007, 15:18 (vor 6179 Tagen) @ egal

genau bloß weil man keine richtige lust hat mit dem studium fertig zu werden oder es nicht packt, braucht man nicht zu glauben, dass man ein lebem lang für 60 EUR versichert ist. da kann man der DAK nur gratulieren, richtig so, da gibt es immer sehr oft kassen die bloß um ein mitglied zu halten ne ausnahme machen und damit das geld der anderen ehlichen beitragszahler verschleudern.

mein tipp: werde einfach fertig mit studieren und verzichten auf das x-te praktikum

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

Martina Schleusner, Sonntag, 30.12.2007, 16:40 (vor 6179 Tagen) @ Gast

Drohen bringt gar nichts, Brief an den Vorstand kriegt der wahrscheinlich eh nicht zu lesen.

Klage doch einfach ! Deiner Aussage nach bist Du zu 100% im Recht - was spricht da gegen eine Klage ??

Oder willst Du die Kasse nur "einschüchtern" damit Du etwas bekommst, was Dir prinzipiell nicht zusteht ??

Ich muss zugeben, die Rechtslage, die Du beschreibst kenne ich nicht - aber : Wenn Du im Recht bist, dann setze es durch !!

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

Holzmichel, Mittwoch, 02.01.2008, 08:20 (vor 6176 Tagen) @ Martina Schleusner

..vor eine Klage haben die Götter in Deutschland erstmal den _Widerspruch_ gesetzt. Und das ist auch gar nicht schlecht so, denn das Widerspruchsverfahren ist ja immerhin für den Betroffenen ohne Risiko irgendwelcher Prozesskosten.

Aber mir scheint nach den Antworten hier (lange Studiendauer) Dein Erfolg nicht mehr 100% sicher.

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

Shoppingqueen, Sonntag, 30.12.2007, 17:45 (vor 6179 Tagen) @ Gast

Hallo,

gegen den Bescheid kannst Du ja Widerspruch einlegen. Mach das und leg Beweise bei, dass das Praktische Jahr in der Studienordnung vorgeschrieben ist.
Frag doch mal, ob die ein Beschwerdemanagement haben. Da kannst Du parallel noch hinschreiben.

LG, Shops

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

besucher, Montag, 31.12.2007, 09:32 (vor 6178 Tagen) @ Shoppingqueen

na klar, aus der studentischen KV raus also über 14 Fachsemester weg und nun ein in der studienordnung vorgeschriebenes Praktikum ???? ich muss lachen, Zwischenpraktikum oder ????

lege ruhig widerspruch ein und klage dagegen, wenn das sozialgesetzbuch auf deiner seite ist. ich glaube nicht daran

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

Gast, Montag, 31.12.2007, 10:25 (vor 6178 Tagen) @ besucher

Man braucht nur zu googeln, um die Studienordnung zu finden. Das hat die DAK anscheinend nicht geschafft. Dort steht, daß nach 10 Semestern Uni-Studium das Praktische Jahr folgt - welches was der Name schon ausdrückt, ein Jahr dauert und ein Praktikum ist.
Dieses ist Pflicht und keine freiwillige, lackaffige, studentische Selbstfindung.
Allen Studenten stehen 14 Semester zur Verfügung, egal wie lang die jeweilige Regelstudienzeit beträgt. Da Medizin nun mal mindestens 12 Semester dauert, ist das unbillig. Zumal man im Medizinstudium in dieser Zeit die Doktorarbeit anfängt und beendet, was in den anderen Studienfächer nicht der Fall ist.
...nur so mal zur Info....

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

Gast, Montag, 31.12.2007, 10:44 (vor 6178 Tagen) @ Gast

Während des Praktischen Jahres (48 Wochen, 5 Tage die Woche, offiziell 8 Stunden, inoffiziell mehr) verdient man nichts. Keinen Cent. Das gibt es in keiner Ausbildung und in keinem Studiengang.

Re: DAK ignoriert Studienordnung u Sozialgesetzbuch

Gewerkschaftler, Montag, 31.12.2007, 12:24 (vor 6178 Tagen) @ Gast

Hallo,
ja, ich verneige mich vor allen Medizinern. Extra für Euch wird das Sozialgesetzbuch umgeschrieben. Genau wie Archtitekten, deren Studium dann wohl nichts wert ist, werdet auch ihr mit ihnen in der Abeitslosigkeit oder Midi-Jobs landen.Sieh es mal so, dank eines langen Studiums (bis vor kurzem Gebührenfrei, wirst Du auch von der Solidargemeinschaft 14 Fachsemester im Beitrag subventioniert. Ja, dass sind die minderwertigen Kassenpatienten, die Du nachher nur noch mit angewidertem Blick angucken wirst, wenn Du selbst privat versichert bist und auch liebend gerne nur noch Privatpatienten behandelst. Hast Du mal nachgefragt, was Du ab 27 als Student in der Privaten zahlen würdest? Herrje - Klassenkampf?!

Leg Widerspruch ein (übrigens klagen kann man nur gegen einen Widerspruchsbescheid) und erstreite Dein Recht.

Einen schönen Tag noch,
G

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