BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz (Gesetzliche Krankenkassen)

Det, Mittwoch, 02.01.2008, 18:42 (vor 6175 Tagen)

Auf der Homepage wird der neue Beitragssatz genannt: 15,3 %

Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz

besucher, Mittwoch, 02.01.2008, 21:47 (vor 6175 Tagen) @ Det

dann ist der "neue" beitragssatz auch der alte beitragssatz. toll

Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz

auch Besucher, Mittwoch, 02.01.2008, 22:20 (vor 6175 Tagen) @ besucher

... hier auf der Seite ist aber noch für die
BKK für Heilberufe 14,8% angegeben.
Das wäre aber eine Erhöhung - oder?

Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz

Peter Meter @, Donnerstag, 03.01.2008, 09:04 (vor 6175 Tagen) @ auch Besucher

gute Informationspolitik BKK für Heilberufe! Echt klasse!

Gestern Mittag stand auf deren Seite noch 14,8% ab 1.1.08... Seit gestern Abend wohl 15,3%... klammheimlich dann doch endlich mal geändert, aber pssst... könnt ja wer mitbekommen. Mit 0,9% Zusatzbeitrag ist diese einstige BILLIG BKK nun bei über 16%!! (16,2%) .. Wer da nicht kündigt, selber Schuld.

Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz

iiyama450, Sonntag, 06.01.2008, 18:33 (vor 6171 Tagen) @ besucher

Mir geht es genauso. Meine Frau ist bei der BKK für Heilberufe. Im Dezember hieß es noch von der BKK: "Wenn es eine Beitragserhöhung gibt, werden Sie rechtzeitig in der Info-Broschüre darüber informiert." Da uns die 14,8% schon zu viel waren, haben wir die Broschüre "Winter 2007/2008" mehrfach nach einer Tarifinfo durchforstet. Aber Fehlanzeige. Also keine Tariferhöhung. Nun findet man im Internet den neuen Tarif - 15,3%. Wie geht denn sowas? Ist das Rechtens?
Heute wird also die Sonderkündigung geschrieben. Leider gilt auch hier eine Frist von zwei Monaten. Aber wurde durch diese zu späte Information durch die BKK nicht die Frist unrechtmäßig um einen Monat verlängert? Hätten wir das im Dezember gewußt, wäre die Kündigung auch noch im Dezember rausgangen. Leider dachten wir bis dahin, dass es bei Sonderkündigung eine verkürzte Frist gibt...
Falls noch jemand einen Hinweis für mich hat, der zu eine Verkürzung der Kündigungsfrist führt, wäre ich dankbar. Ansonten ist meine Frau ab 1.4.2008 bei einer anderen KK.

Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz

Matze, Sonntag, 06.01.2008, 22:28 (vor 6171 Tagen) @ iiyama450

Die frühere Ankündigung hätte Dir grundsätzlich gar nichts genutzt. Das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung gilt schließlich erst ab selbiger - und nicht schon vorher.

Im Dezember hätte Deine Frau also sowieso nur dnan kündigen können, wnen sie ihre 18 Monate Bindefrist bereits voll hat - und dann hättet ihr ja nicht so auf die Erhöhung warten brauchen.

Oder hab ich irgendwas falsch verstanden?

Gruß. Matze.

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