Re: Medizinischer Dienst wegen Krankschreibung (Gesetzliche Krankenkassen)

Torsten, Samstag, 05.01.2008, 08:35 (vor 6173 Tagen) @ Robin

Das kommt darauf an, warum Du vorgeladen wurdest. IN der Regel wird
a) die Dauer der Arbeitsunfähigkeit geprüft, das geschieht wenn man z.B. für eine recht banale Erkrankung überdurchscnittlich lange AU ist

b) dier Diagnose läßt auf eine längere AU schließen und die Kasse möchte wissen, ob die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist, so können dann Reha-Maßnahmen frühzeitig beantragt werden(das fällt leider vielen behandelnden Ärzten häufig erst sehr spät ein)

c) in einigen Fällen haben Arbeitgeber oder Kassen Zweifel an der Au, wenn man zB wegen einer Grippe AU ist und auf Partys gesichtet wird, also das Verhalten nicht zu Erkrankung passt.

Erwarten wird Dich je nach Dignose und Anlaß ein Gespräch mit einem Arzt des MDK sowei ggf. eine körperliche Untersuchung.


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