Re: Ikk-Direkt (Gesetzliche Krankenkassen)

Markus Schneider, Montag, 14.01.2008, 20:43 (vor 6163 Tagen) @ Emin Kul

Die "Hürden" sind bei allen Kassen gleich.

Ein Raucherentwöhnungskurs kann bezuschusst werden, wenn er nach § 20 SGB V zertifiziert ist.

Ich habe eben mit minimalstem Suchaufwand über die BKK-Kursdatenbank (http://www.bkk-praeventionskurse.de/portfolio/index.php?bkk_id=129) reichlich passende und zuschußfähige Kurse in allen Regionen gefunden. Ein bisschen Eigeninitiative ist schon gefordert, wir sind ja nicht bei "betreutes Wohnen mit freier Spielgruppe".

Bei meiner Kasse musste ich hinsichtlich angeforderter Unterlagen auch schon mal nachhaken. Im Moment renne ich mit einer Versichertenkarte gültig bis 12/07 rum - aber man hat mir Freitag versprochen, dass bald die neue Karte da ist.

In jeder Firma kann mal was vergessen werden - ob das nun bestellte und bezahlte Computerteile sind (hatte ich im Dezember) oder ein Formular oder sowas.

Dann hake ich halt nach - und das Thema ist alsbald erledigt.


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