Beitäge für Unfallrente (Gesetzliche Krankenkassen)

Waltraud @, Freitag, 18.01.2008, 17:22 (vor 6159 Tagen)

In welcher Höhe wird die Unfallrente zur Ermittlung des Einkommens angerechnet?
Wird der KV und PV Beitrag vom gesamten Einkommen berechnet,oder hängt das von der Höhe des Einkommens ab?

Re: Beitäge für Unfallrente

RW, Dienstag, 22.01.2008, 18:24 (vor 6155 Tagen) @ Waltraud

Entscheidend ist, welche Versicherungsart im Moment vorliegt. Z.B. Beschäftigter über 400 EUR brutto oder Arbeitslosengeldbezug. In diesen Fällen ist die Unfallrente aus der Unfallversicherung beitragsfrei.

Wenn nur die Rente aus der Unfallrente bezogen wird (keine sonstigen Einnahmen), regelt die Satzung der Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese Rente beitragspflichtig (z.B. nur der anteilige Betrag, der über einer Kriegsopfer-Rente liegt).

Re: Beitäge für Unfallrente

Waltraud @, Dienstag, 22.01.2008, 19:10 (vor 6155 Tagen) @ RW

Einkommen besteht aus der normalen Altersrente. ca.780€ die voll versicherungspflichtig ist.
Dazu kommt die Unfallrente mit ca.230€. Die wurde bisher nur anteilig versicherungspflichtig. Ab Juli 2007soll sie voll zum Einkommen gerechnet und dann in voller Höhe versicherungspflichtig sein.

Meine Frage : Ist das rechtens? Kann man das rückwirkend verlangen?

Re: Beitäge für Unfallrente

RW, Donnerstag, 31.01.2008, 19:38 (vor 6146 Tagen) @ Waltraud

Eine rückwirkende Beitragspflicht ist möglich, wenn man darüber informiert wurde oder es hätte wissen müssen.
Am besten bei der Krankenkasse informieren, welche "offiziellen" Wege die Krankenkasse zur Information wählt (z.B. Mitgliederzeitschrift, Mailing an alle freiwilligen Mitglieder). Ich würde mir die Satzung der Krankenkasse besorgen und dort nachlesen, evtl auch die letzten Ausgaben der Mitgliederzeitschrift (seit Mai 2007).
Dann ggf. begründeten Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach der Beitragserhöhung, wenn dort die Frist angegeben ist)

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