zum einen sind Sozialleistungen umgehend und zügig zu erbringen. Auf der anderne Seite wird Krankengeld nur auf Antrag gewährt. Sofern Dein Antrag und alle anderen erforderlichen Unterlagen vorliegen, sollte einer Auszahlung grundsätzlich nichts im Wege stehen. Es sei denn, es bestehen erhebliche Zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit, es liegt keine aktueller Einkommenssteuerbescheid vor oder Du hattest vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich Negativeinkünfte. Erkundige Dich bei Deiner Kasse. Im Übrigen hat Deine "Wartezeit" nichts damit zu tun, ob Du bei einer günstigen oder teuren Krankenkasse versichert bist. Auch teure Kassen betreiben Kostenmanagement (...oder auch nicht).