GKV Rentner, Sonstige Einnahmen (Gesetzliche Krankenkassen)
Was ist bei Rentenbeginn mit der GKV zu beachten? Seit wann wird für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages nicht nur die Höhe der gesetzlichen Rente (1/2 Beitrag) hergenommen, sondern zusätzlich Beiträge (voller Beitrag) für Versorgungsbezüge, Witwenrente, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte etc. fällig?
Für alle Einkünfte ist ein Krankenkassenbeitrag zu bezahlen, aber ein eventueller Verlust aus einer selbständigen Tätigkeit wird dagegen nicht angerechnet.
Das habe ich heute gehört und kann es nicht glauben. Wo ist dieses Gesetz nachzulesen? Wer prüft das?
mfg MM
Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen
Hallo,
kann man im Sozialgesetzbuch nachlesen - los gehts ab §§230 ff.
Gruß
Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen
Das ist tatsächlich so und im Gesetz - Sozialgesetzbuch V - geregelt. Die feinere Ausgestaltung der Beitragsberechnung ergibt sich aus der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Aber auch hier sind kaum Unterschiede zwischen den Krankenkassen festzustellen.
Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen
Hallo,
ich habe überall nachgelesen, kann aber leider keinen entsprechenden Eintrag finden. Könnten Sie mir bitte einen genauen Link mitteilen oder mir den Text kopieren?
Im Voraus besten Dank.
Gruß Margarete
Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen
Hallo Margarete,
erspar Dir die Mühe, die Begründungen für diese Ungerechtigkeit zu finden - es ist einfach die von der Politik gewollte und rechtlich umgesetzte Rentnerdiskriminierung! Da hat ein Rentner auch keine Chance, für die Krankenkassenbeiträge bei seinen Nebeneinkünftgen wenigstens den verminderten Beitrag der freiwillig Versicherten zu zahlen, obwohl er natürlich kein Krankengeld bekommen wird, wenn er mal arbeitsunfähig sein sollte und dadurch die Nebeneinkünftge wegfallen.
Warte nur, bis Herr Mißfelder seine Ideen in der CDU durchsetzen kann, dann wird wohl für solche Nebeneinkünfte der doppelte Beitragssatz fällig - irgendwie muß man es den Rentnern doch zeigen
meint Bosselt