GKV Rentner, Sonstige Einnahmen (Gesetzliche Krankenkassen)
Was ist bei Rentenbeginn mit der GKV zu beachten? Seit wann wird für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages nicht nur die Höhe der gesetzlichen Rente (1/2 Beitrag) hergenommen, sondern zusätzlich Beiträge (voller Beitrag) für Versorgungsbezüge, Witwenrente, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte etc. fällig?
Für alle Einkünfte ist ein Krankenkassenbeitrag zu bezahlen, aber ein eventueller Verlust aus einer selbständigen Tätigkeit wird dagegen nicht angerechnet.
Das habe ich heute gehört und kann es nicht glauben. Wo ist dieses Gesetz nachzulesen? Wer prüft das?
mfg MM
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- GKV Rentner, Sonstige Einnahmen -
Margarete Mueller,
28.01.2008, 22:25
- Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen -
reg,
29.01.2008, 00:43
- Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen -
Margarete Mueller,
01.02.2008, 15:36
- Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen - Bosselt, 04.02.2008, 18:41
- Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen -
Margarete Mueller,
01.02.2008, 15:36
- Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen - Frank, 29.01.2008, 14:38
- Re: GKV Rentner, Sonstige Einnahmen -
reg,
29.01.2008, 00:43