GKV Rentner, Sonstige Einnahmen (Gesetzliche Krankenkassen)

Margarete Mueller @, Montag, 28.01.2008, 22:25 (vor 6149 Tagen)

Was ist bei Rentenbeginn mit der GKV zu beachten? Seit wann wird für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages nicht nur die Höhe der gesetzlichen Rente (1/2 Beitrag) hergenommen, sondern zusätzlich Beiträge (voller Beitrag) für Versorgungsbezüge, Witwenrente, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte etc. fällig?

Für alle Einkünfte ist ein Krankenkassenbeitrag zu bezahlen, aber ein eventueller Verlust aus einer selbständigen Tätigkeit wird dagegen nicht angerechnet.

Das habe ich heute gehört und kann es nicht glauben. Wo ist dieses Gesetz nachzulesen? Wer prüft das?

mfg MM


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum