Austreten aus gesetzl. Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich bin zur Zeit mit meinen Kind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ende des Jahres endet meine Elternzeit, so dass ich meinen Job kuendigen werde um mein Kind weiter betreuen zu koennen. Mein Mann arbeitet derzeit im nicht EU Ausland und ist dort privat Krankenversichert.
Nun meine Frage:
Kann ich aus der gesetzlichen Krankenkasse Ende des Jahres austreten und mich ueber meinen Mann bei seiner auslaendische Krankenvericherung privat fuer Deutschland Krankenversichern lassen, so dass ich der deutschen Versicherungspflicht nachkomme oder muss die private Krankenversicherung einen Sitz in Deutschland haben?
Welche Unterlagen werden in meinen Fall fuer die Kuendigung benoetigt?
Re: Austreten aus gesetzl. Krankenkasse
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 11.02.2010, 20:17 (vor 5400 Tagen) @ Petra
Falls nicht größere Einnahmen vorhanden sind, zahlst Du als Freiwilliges Mitglied dann nur 138€ und Dein Kind ist mitversichert. Ist doch ein fairer Preis. Hast Du Penunzen übrig, dann suchst Dir einfach Private Ergänzungstarife für Euch beide ab etwa 20€ aufwärts aus. Die geltende Pflicht zur Versicherung erfüllt in Deinem konkreten Fall nur eine inländische gesetzliche oder private Krankenversicherung. Oder eine Mitgliedschaft in einer anerkannten und gleichfalls inländischen Alternativen Versicherungsform wie z.B. dieser http://ndgk.de/index.php/startseite.html
Fragen? ePost
Falls Du aber nur wissen willst, wie Du die GKV generell bei Auslandsaufenthalten verlassen kannst: a) nach Vorlage beispielsweise eines Flugscheines und der Angabe, daß Du zeitweilig im Ausland Deinen Lebensmittelpunkt hast, kannst Du die Gesetzliche für rund 45€ auf Anwartschaft setzen. Mit Wiedereinreise zahlst Du dann den alten vollen Beitrag. b) falls Du beabsichtigst für unbefristet ins Ausland wegzuziehen, braucht die GKV Deine Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und dann würde die Versicherung beendet werden. Auch in diesem Fälle wäre oben beschriebene Anwartschaft möglich. Über die Varianten c) wie mögliche Entsendung o.ä. spreche ich jetzt hier nicht.
Re: Austreten aus gesetzl. Krankenkasse
bernd, Freitag, 12.02.2010, 06:30 (vor 5399 Tagen) @ Joachim Röhl
was glaubst du zahlt dir und DEINEM KIND eine private auslands-kv im nicht eu-ausland an leistungen in deutschland, wenn denen bekannt ist, dass du deinen lebensmittelpunkt in deutschland hast, also das teure deutsche gesundheitswesen in anspruch nehmen willst?
also bleibt dir nur eine deutsche gkv als alternative
Re: Austreten aus gesetzl. Krankenkasse
Petra , Freitag, 12.02.2010, 14:34 (vor 5399 Tagen) @ bernd
Vielen Dank schonmal für die Informationen. Mein Mann hatte sich schon bei seiner Krankenkasse erkundigt und die Kosten wären um einiges weniger als in Deutschland (auch wenn ich angebe, dass mein Lebensmittelpunkt Deutschland ist), da es als Familienversicherung gehandhabt wird und sein Arbeitgeber einen großen Anteil dann übernehmen würde. Da ist es schon für mich ein Unterschied ob ich 50 € oder 130€ im Monat selber bezahle bei gleicher Leistung. Laut Joachim braucht man aber wohl eine inländische Krankenversicherung. Kann ich das irgendwo nachlesen? Ich wäre ja mit der Versicherung von meinen Mann komplett abgesichert in Deutschland.
Re: Austreten aus gesetzl. Krankenkasse
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.02.2010, 14:55 (vor 5399 Tagen) @ Petra
Sobald Dein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik erfolgt, greift die Pflicht zur Versicherung. Die Anmeldung beim Einwohneramt selbst ist bedeutungslos, weil man ja auch über Jahre im Ausland leben kann und dennoch hierzulande weiterhin durchweg angemeldet ist, weil z.B. eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer bei Angehörigen unterhalten wird, was darauf schließen läßt, daß der Angemeldete eines Tages zurückkehrt.
Falls Du dennoch, wie ich Dich verstehe, mit gewöhnlichem Aufenthalt Bundesrepublik der Versicherungspflicht nicht nachkämst, wäre es eine Frage der Zeit, bis die letzte zuständige Kasse darauf stößt und dann nach aktueller Gesetzeslage Nachzahlungen forderte. Schon durch einen möglichen Datenabgleich vom Einwohnermeldeamt zur Kindergeldstelle würde die Wahrheit ans Licht befördert werden. Ein Graubereich ist allerdings bis jetzt noch der zeitweilige Zwischenaufenthalt im Bundesgebiet. Aber auch hier ist ohne glaubhaften Nachweis der Wiederausreise sicher mit allen Kasse ob nun gesetzlich oder privat schlecht Kirschen essen.
http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform_neuregelungen_2009/pflicht_zur_versicherung/
Re: Austreten aus gesetzl. Krankenkasse
ratte1, Samstag, 13.02.2010, 19:26 (vor 5398 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
m.E. endet hier mit Ende der Elternzeit auch die Versicherungspflicht in der GKV. Es steht der TE also frei, eine private KV zu wählen um der Versicherungspflicht in Deutschland nachzukommen. Es wäre also lediglich zu klären, ob der private KV-Schutz der ausländischen Versicherung dem in Deutschland geforderten anderweitigen Versicherungsschutz (§ 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V ) entspricht. Wenn das der Fall ist, muss man mit keiner Versicherung in Deutschland "Kirschen essen", egal ob gut oder schlecht.
MfG
ratte1
Re: Austreten aus gesetzl. Krankenkasse
Istaz , Samstag, 20.02.2010, 09:48 (vor 5391 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
ich arbeite in Deutschland bei einer Fluglinie, habe aber meinen Wohnsitz in Belgien. In Deutschland bin ich nicht angemeldet, nur bei meinem Arbeitgeber muss ich eine Adresse in der Nähe des Flughafens angeben wegen Rufbereitschaftstage.
Darf ich meine deutsche Krankenkasse kündigen? Ich würde eine geseztliche Krankenkasse in Belgien nehmen wollen.
Vielen Dank für eine Antwort.