Rückerstattung der KFO-Behandlung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo! Ich bin im Begriff die Krankenkasse zu wechseln! Es stellt sich mir die Frage:"Wie komme ich an die Rückerstattung der KFO-Behandlung meines Kindes nach erfolgreicher Beendigung der Behandlung, wenn ich die Kasse gewechselt habe?" Muß ich evt. das Geld bei der alten Krankenkasse einfordern, oder übernimmt dies die neue Kasse?
Re: Rückerstattung der KFO-Behandlung
Moin,
ich weiss ja nicht, wie lange die Behandlung bei deinem Kind noch dauert (aus eigener Erfahrung weiss ich, dass sie laaaaange dauern kann :-/ ), darum würde ich an deiner Stelle lieber bis zum Abschluss der Behandlung warten. Schon alleine um nicht eventuell lauter Papierkram am Hals zu haben, Möglich wäre ja auch, dass du nach einem Krankenkassenwechsel auch einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen musst, o.ä. Darum: Wenn es nicht eilt, dann warte lieber...
Gruß,
Mia
Re: Rückerstattung der KFO-Behandlung
nein stimmt nicht ganz! die kasse wo zum abschluss der behandlung der leistungsanpruch besteht zahlt ALLE eigenanteile aus. bei kassenwechsel in der gkv ist auch kein neuantrag erforderlich, da bewilligung der alten kasse für neue kasse bindend.
Re: Rückerstattung der KFO-Behandlung
@ Bernd:
Okay, danke Es ist schon etwas her, dass ich im "Zahnspangenalter" war und meine Eltern haben sich dann auch darum gekümmert... Ich habe die Frage nur nach meiner persönlichen Logik beantwortet...
Gruß,
Mia
PS: Aber hat man nicht trotzdem Zirkus, wenn man zwar keinen neuen Antrag stellen muss, aber die neue Kasse den kompletten Eigenanteil erstatten muss?
Re: Rückerstattung der KFO-Behandlung
Zirkus??? nein, einfach nur neue kasse informieren die fordern die unterlagen von der alten kk an und erstatten zum abschluss alle eigenanteile. bei einer normalen krankenkasse alles ganz easy.