Re: Beitragsnachzahlung Barmer (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Samstag, 09.02.2008, 12:31 (vor 6138 Tagen) @ Sven

Hallo,

bei der Höhe ist davon auszugehen, dass Du als freiwillig (gezwungener) Versicherter keine Einkommenserklärung abgegeben hast und die Barmer davon ausgehen muss, dass Du ein Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hast. Aus dieser BBG berechnen sich dann Deine Beiträge - ist allerdings nur eine Vermutung. Bei nachgewiesenem niedrigerem Einkommen könnte die MIndesteinstufung (etwas € 125,- greifen) - ist eben von Deiner Einkommenshöhe in dem Zeitraum abhängig. Noch ein Tipp: Ruf´ einfach an, statt lange Briefe zu schreiben, dann klärt sich vieles schneller und einfacher.

Gruß


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