[Suche] Anwalt für Sache gegen IKK-Direkt (Gesetzliche Krankenkassen)

Jens Meier @, Montag, 11.02.2008, 11:44 (vor 6136 Tagen)

Hallo - super Forum.

Hier hätte ich mich mal erkundigen müssen, *bevor* ich im letzten Jahr zur IKK Direkt gewechselt bin.

Ich suche im Raum Stuttgart oder südlich von Stuttgart einen Rechtsanwalt, der mir mit dem Kampf gegen die IKK Direkt helfen kann. Wenn jemand einen Tipp für mich hat, wäre ich über eine Antwort erfreut.

Die IKK Direkt hat ja im Dezember die Beiträge erhöht (das stört mich nicht). Allerdings bin ich in der studentischen Versicherung und zahle soweit, ich das verstanden habe, in jeder KV in etwa gleich viel (ca. 58 Euro). Die Frage ist nun aber: Habe ich aufgrund der Beitragserhöhung ein Kündigkungsrecht (obwohl die Beiträge für mich als Student ja gar nicht gestiegen sind)?

Die Anwaltssuche ist unabhängig von dieser Frage. Bei der Suche nach einem Anwalt geht es noch um bedeutend mehr, das ich hier jetzt nicht alles schreiben kann und will.

Re: [Suche] Anwalt für Sache gegen IKK-Direkt

Reg, Montag, 11.02.2008, 18:37 (vor 6135 Tagen) @ Jens Meier

Hallo,

für pflichtversicherte Studenten gilt ein einheitlicher Beitrag, der sich nach dem Bafög-Satz richtet - ganz egal, ob Bafög in Anspruch genommen wird oder nicht.

Der Beitragssatz (BS) der jeweiligen Kasse ist nicht relevant.

Ein (Sonder)-Kündigungsrecht aufgrund einer Erhöhung des BS besteht somit nicht.

Gruß

P.S. http://www.anwalt24.de/suche/rechtsanwalt_stuttgart

Re: [Suche] Anwalt für Sache gegen IKK-Direkt

Shoppingqueen, Montag, 11.02.2008, 18:40 (vor 6135 Tagen) @ Reg

Hallo,

ich empfehle Dir dem VdK beizutreten. Dort kannst Du Dich auch von einem derer FAchanwälte vertreten lassen.

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1

LG, Shops

Re: [Suche] Anwalt für Sache gegen IKK-Direkt

Schorsch, Montag, 11.02.2008, 19:34 (vor 6135 Tagen) @ Jens Meier

Natürlich besteht ein Sonderkündigungsrecht!!!

Solche Auskünfte können auch nur von der Ikk Direkt kommen :-)

Studenten sind auch Mitglied einer Krankenkasse

Re: [Suche] Anwalt für Sache gegen IKK-Direkt

bernd, Dienstag, 12.02.2008, 09:08 (vor 6135 Tagen) @ Schorsch

das sonderkündigungsrecht gilt bei beitragssatzerhöhung der Krankenkasse für alle ihre versicherten, egal, ob finanziell direkt davon betroffen.

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