Re: [Suche] Anwalt für Sache gegen IKK-Direkt (Gesetzliche Krankenkassen)

Reg, Montag, 11.02.2008, 18:37 (vor 6135 Tagen) @ Jens Meier

Hallo,

für pflichtversicherte Studenten gilt ein einheitlicher Beitrag, der sich nach dem Bafög-Satz richtet - ganz egal, ob Bafög in Anspruch genommen wird oder nicht.

Der Beitragssatz (BS) der jeweiligen Kasse ist nicht relevant.

Ein (Sonder)-Kündigungsrecht aufgrund einer Erhöhung des BS besteht somit nicht.

Gruß

P.S. http://www.anwalt24.de/suche/rechtsanwalt_stuttgart


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