Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Roy @, Montag, 11.02.2008, 18:42 (vor 6136 Tagen)

Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und geh noch zur Schule. Im Januar dieses Jahres habe ich mich selbständig gemacht, das heißt ein Gewerbe angemeldet(Nebenberuflich). Nun stellt sich mir die Frage, wie viel ich im Monat/Jahr verdienen kann, um noch bei meinem Vater in der Familienversicherung versichert zu sein? Zusätzlich habe ich noch einen Minijob. Einerseits habe ich shcon oft von 350€ im MOnat gelesen, und anderseits von 7680 € was die Grenze des Kindergeldes ist. Nun weiß ich nicht was für mich zutrifft.
Bitte um eure Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Roy

Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert

Shoppingqueen, Montag, 11.02.2008, 20:03 (vor 6135 Tagen) @ Roy

Hallo,

für Dich gelten in der Krankenversicherung die 350 €. Kindergeld interessiert die Kasse nicht.

LG, Shops

Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert

bernd, Dienstag, 12.02.2008, 09:10 (vor 6135 Tagen) @ Shoppingqueen

sorry, stimmt nicht bei selbständige tätigkeit + MINIJOB gilt für Ihn die 400 Grenze + 920 EUR Werbungskostenpauschale + ggf. höhere nachgewiesene Werbungskosten

Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert

Roy, Dienstag, 12.02.2008, 11:54 (vor 6135 Tagen) @ bernd

Gibt es diese Regelung irgendwo zum nachlesen?

Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert

bernd , Dienstag, 12.02.2008, 12:20 (vor 6135 Tagen) @ Roy

na klar § 10 SGB V ....§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert

Roy, Dienstag, 12.02.2008, 13:51 (vor 6135 Tagen) @ bernd

Ihr habt mir ja nun shcon sehr geholfen. Gibt es auch einen Gesetzabschnitt, wo die 920 € werbungskostenpauschale aufgeführt sind, und wie ich die verteilen kann?

Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert

RW, Montag, 18.02.2008, 19:15 (vor 6128 Tagen) @ Roy

Bei einem selbstständigen Gewerbe gilt aber noch folgende
Besonderheit: Die selbstständige Tätigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden (§10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V), d.h. u.a. das Entgelt aus der Arbeitnehmertätigkeit muss höher als die Einkünfte aus der Selbstständigkeit sein (Betriebseinnahmen abzügl. Betriebsausgaben)

Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert

Shoppingqueen, Montag, 18.02.2008, 20:03 (vor 6128 Tagen) @ RW

Hallo,
bei der selbständigen Tätigkeit kann man nur Betriebsausgaben abziehen - nix pauschales....

LG, Shops

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