Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und geh noch zur Schule. Im Januar dieses Jahres habe ich mich selbständig gemacht, das heißt ein Gewerbe angemeldet(Nebenberuflich). Nun stellt sich mir die Frage, wie viel ich im Monat/Jahr verdienen kann, um noch bei meinem Vater in der Familienversicherung versichert zu sein? Zusätzlich habe ich noch einen Minijob. Einerseits habe ich shcon oft von 350€ im MOnat gelesen, und anderseits von 7680 € was die Grenze des Kindergeldes ist. Nun weiß ich nicht was für mich zutrifft.
Bitte um eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Roy
Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert
Hallo,
für Dich gelten in der Krankenversicherung die 350 €. Kindergeld interessiert die Kasse nicht.
LG, Shops
Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert
sorry, stimmt nicht bei selbständige tätigkeit + MINIJOB gilt für Ihn die 400 Grenze + 920 EUR Werbungskostenpauschale + ggf. höhere nachgewiesene Werbungskosten
Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert
Gibt es diese Regelung irgendwo zum nachlesen?
Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert
na klar § 10 SGB V ....§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert
Ihr habt mir ja nun shcon sehr geholfen. Gibt es auch einen Gesetzabschnitt, wo die 920 € werbungskostenpauschale aufgeführt sind, und wie ich die verteilen kann?
Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert
Bei einem selbstständigen Gewerbe gilt aber noch folgende
Besonderheit: Die selbstständige Tätigkeit darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden (§10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V), d.h. u.a. das Entgelt aus der Arbeitnehmertätigkeit muss höher als die Einkünfte aus der Selbstständigkeit sein (Betriebseinnahmen abzügl. Betriebsausgaben)
Re: Ab wann bin ich nicht mehr Famlilienversichert
Hallo,
bei der selbständigen Tätigkeit kann man nur Betriebsausgaben abziehen - nix pauschales....
LG, Shops