Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Nanon, Dienstag, 12.02.2008, 23:46 (vor 6134 Tagen)

Hallo,
mein Mann ist mit einem Betrieb selbständig und hat momentan 2 Angestellte. Er ist seit vielen Jahren in der PKV. Bisher hat er immer versucht in die GKV (freiwilliges Mitglied) zu kommen, Dies ist aber gesetzlich nicht möglich. Die Kinder sind mit mir in der GKV und wir sehen überhaupt keine Nachteile, im Gegenteil. Durch spezielle Zusatzversicherungen ist man gut abgesichert.

Durch eine Erbfolgeänderung übernimmt mein Mann zusammen mit seinen Geschwistern zusätzlich zu seinem eigenen Betrieb den elterlichen Betrieb, der als GmbH geführt wird. Dort wird mein Mann als Berater angestellt mit einem kleinen Gehalt, wie seine Geschwister auch.

Wird mein Mann durch dieses Gehalt jetzt in die GKV eingestuft, da er damit ja auch sozialversicherungspflichtig ist ? Oder gibt es irgendwelche Einkommensgrenzen, z.B. weil er mit dem 1. nicht sozialversicherten Einkommen höher liegt als mit dem Angestelltengehalt ? Wie sind da die Grenzen des Einkommens zwischen selbständiger und nichtselbständiger Arbeit?
Leider finde ich keine passenden Antworten im Internet.
Recht herzlichen Dank für eine Antwort

Nanon

Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ?

Peter Meter @, Mittwoch, 13.02.2008, 08:16 (vor 6134 Tagen) @ Nanon

In diesem Falle muss die Krankenkasse prüfen, welche Eigenschaft überwiegt. Die als Selbstständiger oder die als Angestellter.

Wenn er mehr in der Selbstständigkeit verdient dort auch mehr Zeit aufwendet, sehe ich keine Chance in die GKV zu kommen. Dafür müsste er schon die selbstständige Tätigkeit runterschrauben und mehr in dem Betrieb als Berater arbeiten (möglichst über BBG)

Gruß
der MeterPeter

Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ?

bernd, Mittwoch, 13.02.2008, 10:09 (vor 6134 Tagen) @ Peter Meter

dein mann ist mit mind einem mehr als geringfügig beschäftigten arbeitnehmer HAUPTBERUFLICH SELBSTSTÄNDIG und kann nicht in die GKV. runterschrauben der sebstständigen tätigkeit nützt in der konstellation mit zwei arbeitnehmern überhaupt nix.

Es nervt hier echt wenn alle die irgendwann mal bewusst in die pkv wollten, weil die so toll ist ... plötzlich die gkv wiederentdecken und raus aus der tollen pkv wollen. also genieße die pkv auch im alter weiter ....;-)

Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ?

Schorsch, Mittwoch, 13.02.2008, 18:06 (vor 6133 Tagen) @ Peter Meter

Mit zwei Angestellten bleibt man hauptberuflich selbständig und wenn man dabei noch miese macht.

Die IKK-direkt nimmt Dich bestimmt auf, die haben nämlich keine Ahnung. Wenn dort ein Friseur im Beitragswesen eine versicherungsrechtliche Beurteilung wahrnimmt. :-)

Das mit dem Friseur kann man annehmen, da die IKK-Direkt mit Mangelhaft bewertet worden ist, d.h. viele Auskünfte waren sogar ungenügend.

Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ?

Shoppingqueen, Mittwoch, 13.02.2008, 18:45 (vor 6133 Tagen) @ Schorsch

HAllo,

oder versuchs mal bei der BIG. Die haben auch schon mal einen GF, dem die Firma zu 100 % gehörte, versicherungspflichtig gemacht. Er hatte einen sagenhaften Verdienst von 1000 € *g

LG, Shops

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