Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
mein Mann ist mit einem Betrieb selbständig und hat momentan 2 Angestellte. Er ist seit vielen Jahren in der PKV. Bisher hat er immer versucht in die GKV (freiwilliges Mitglied) zu kommen, Dies ist aber gesetzlich nicht möglich. Die Kinder sind mit mir in der GKV und wir sehen überhaupt keine Nachteile, im Gegenteil. Durch spezielle Zusatzversicherungen ist man gut abgesichert.
Durch eine Erbfolgeänderung übernimmt mein Mann zusammen mit seinen Geschwistern zusätzlich zu seinem eigenen Betrieb den elterlichen Betrieb, der als GmbH geführt wird. Dort wird mein Mann als Berater angestellt mit einem kleinen Gehalt, wie seine Geschwister auch.
Wird mein Mann durch dieses Gehalt jetzt in die GKV eingestuft, da er damit ja auch sozialversicherungspflichtig ist ? Oder gibt es irgendwelche Einkommensgrenzen, z.B. weil er mit dem 1. nicht sozialversicherten Einkommen höher liegt als mit dem Angestelltengehalt ? Wie sind da die Grenzen des Einkommens zwischen selbständiger und nichtselbständiger Arbeit?
Leider finde ich keine passenden Antworten im Internet.
Recht herzlichen Dank für eine Antwort
Nanon
gesamter Thread:
- Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ? -
Nanon,
12.02.2008, 23:46
- Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ? -
Peter Meter,
13.02.2008, 08:16
- Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ? - bernd, 13.02.2008, 10:09
- Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ? -
Schorsch,
13.02.2008, 18:06
- Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ? - Shoppingqueen, 13.02.2008, 18:45
- Re: Selbständig und angestellt ! Ab wann GKV ? -
Peter Meter,
13.02.2008, 08:16