Re: freiwillig (Gesetzliche Krankenkassen)
Wenn die selbstständige Tätigkeit bezogen auf die Arbeitsdzeit und den Verdienst im Vordergrund steht, besteht weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft.
Die Beiträge werden in der Kranken- und Pflegeversicherung aus allen Einnahmen berechnet, d.h. in Zukunft auch aus der Nebenbeschäftigung. Am besten rechtzeitig die Krankenkasse informieren, damit es nicht zu einer (unangenehmen) Nachforderung kommt (Die Nachforderung entfällt natürlich, wenn man als Selbstständiger bereits Höchstbeiträge zahlt). Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zieht der Arbeitgeber wie bei anderen Arbeitnehmern direkt vomn Verdienst ab.
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- freiwillig -
E.W.,
19.02.2008, 15:00
- Re: freiwillig - RW, 19.02.2008, 17:33