Re: Kassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Das Thema hatten wir in letzter Zeit schon dauernd hier ... und die Sachlage hat sich seither nicht verändert: Dein Sohn hat mit erstmaligem Eintritt der Versicherungspflicht sein Wahlrecht zu einer Krankenkasse ausgeübt - ganz gleich, ob nun aktiv oder passiv.
Und somit muss er nun erstmal die 18 Monate Bindefrist einhalten, bevor er wechseln kann - es sei denn, die Krankenkasse erhöht zwischendurch den Beitragssatz. Grad zum Januar haben ja wieder viele erhöht - da könnte er noch bis Ende Februar kündigen, falls seine dabei war. Besteht durchgehend der gleiche Beitragssatz - kommt er vor Ende Januar 2009 nicht raus.
Freundliche Grüße, Matze.
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- Kassenwechsel -
Karin,
21.02.2008, 14:35
- Re: Kassenwechsel - Matze, 21.02.2008, 14:45