Re: Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Samstag, 23.02.2008, 01:55 (vor 6124 Tagen) @ thomas

Hallo,

grds. ist die Krankenversicherung zuständig, die zuletzt der Versicherer war, sofern er nicht irgendeinem Versicherungs(pflicht)tatbestand unterliegt.

Hier sieht es also ganz danach aus, als dürfte Ihr Bekannter bei der PKV bleiben.

Die Voraussetzungen für eine frw. Vers. bei der GKV sind nicht gegeben.

Grüße


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