Re: Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
grds. ist die Krankenversicherung zuständig, die zuletzt der Versicherer war, sofern er nicht irgendeinem Versicherungs(pflicht)tatbestand unterliegt.
Hier sieht es also ganz danach aus, als dürfte Ihr Bekannter bei der PKV bleiben.
Die Voraussetzungen für eine frw. Vers. bei der GKV sind nicht gegeben.
Grüße
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- Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist -
thomas,
22.02.2008, 22:02
- Re: Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist -
Gast,
23.02.2008, 01:55
- Re: Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist - thomas, 23.02.2008, 14:55
- Re: Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist -
Gast,
23.02.2008, 01:55