Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
eine Frage: Ein Bekannter von mir, Spanier, lebt seit ca. 2 Jahren hier. Er war ein halbes Jahr gesetzlich versichert (er bekam einen Intregrationskurs). Seit über einem Jahr ist er jetzt privat, bei einer Versicherung für ausländische Sprachschüler, abgesichert. Da er bald seine Schule beenden wird und noch so hier in Deutschland leben will (1-2 Jahre), ist er am überlegen, wie er sich für diese Folgezeit krankenversichern kann.
Müßte ihn die gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied aufnehmen ? Ich habe zwar gehört, dass man, wenn man einmal privat versichert war, wieder schwer in die gesetzliche zurückkommt. Aber ist die gesetzl nach der neuen Gesundheitsreform nicht dazu verpflichtet ihn wieder zu nehmen? Falls ja: Wieviel kostet so etwas denn ungefährt`?
Bitte möglichst Antwort an tom.reg@gmx.de
Vielen Dank
Re: Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist
Hallo,
grds. ist die Krankenversicherung zuständig, die zuletzt der Versicherer war, sofern er nicht irgendeinem Versicherungs(pflicht)tatbestand unterliegt.
Hier sieht es also ganz danach aus, als dürfte Ihr Bekannter bei der PKV bleiben.
Die Voraussetzungen für eine frw. Vers. bei der GKV sind nicht gegeben.
Grüße
Re: Aufnahme in die gesetzl. , wenn man privat versichert ist
Hallo,
das Problem ist nur, dass seine jetzige Private nur für Sprachschüler und Studenten ist.
Wenn er jetzt nicht mehr Schüler / Student ist, gilt die Verischerung eigentlich nicht mehr. Dann kann er sich dort auch nicht mehr weiterverischern, oder ?
Danke für die schnelle Antwort
Thomas