Re: Wechsel Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Samstag, 13.02.2010, 11:18 (vor 5398 Tagen) @ Schäfer

Hallo,

eine offiezielle Mitgliedsbestätigung kann erst ausgestellt werden, wenn die Kündigungsbestätigung der alten Kasse vorliegt. Trotzdem gehört es zum Service einer guten Kasse, dass sie den Eingang der Mitliedserklärung mit einem Schreiben "bestätigt".
Klar hat man theoretisch Zeit mit den Formalia bis zum Ende der Kündigungsfrist. Aber es sind genug Kassenwechsel schon geplatzt, nur weil die Mitgliedsbescheinigung eben nicht pünktlich beim Arbeitgeber oder der neuen Kasse war.

Ob Du nun widerrufen sollst oder nicht - mmmhhh schwere Entscheidung. Von wo nach wo wolltest Du denn wechseln?

LG, Shops


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