Re: Wartezeit nach Eintritt in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Beide Fragen sind mit einem "nein" zu beantworten.
Der Leistungsanspruch beginnt mit Durchführung der Versicherungspflicht; es gibt keine Leistungsausschlüsse.
Hier zeigt die gesetzliche Krankenversicherung deutlich mehr Herz als die private Krankenversicherung.
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- Wartezeit nach Eintritt in GKV -
Uli Gruber,
26.02.2008, 18:14
- Re: Wartezeit nach Eintritt in GKV - Jon Dohnson, 26.02.2008, 19:11