Re: Wartezeit nach Eintritt in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, Dienstag, 26.02.2008, 19:11 (vor 6123 Tagen) @ Uli Gruber

Beide Fragen sind mit einem "nein" zu beantworten.

Der Leistungsanspruch beginnt mit Durchführung der Versicherungspflicht; es gibt keine Leistungsausschlüsse.

Hier zeigt die gesetzliche Krankenversicherung deutlich mehr Herz als die private Krankenversicherung.


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