Wartezeit nach Eintritt in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Uli Gruber @, Dienstag, 26.02.2008, 18:14 (vor 6120 Tagen)

Hallo,

angenommen, man nimmt eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf und tritt bei Arbeitsbeginn in eine gesetzliche Krankenversicherung ein. Stehen einem dann sofort alle Leistungen zu (incl. z.B. für zahnärztliche, fortpflanzungsmedizinische oder psychotherapeutische Maßnahmen und Entbindungen)? Oder gibt es da teilweise eine Wartezeit (so wie das bei den privaten Krankenversicherungen üblich ist, dass man erst 3 oder 8 Monate nach Eintritt in die Versicherung solche Leistungen erstattet bekommt)?

Können in der GKV Leistungen für bereits beim Eintritt bestehende Krankheiten ausgeschlossen werden?

Viele Grüße,
Uli

Re: Wartezeit nach Eintritt in GKV

Jon Dohnson, Dienstag, 26.02.2008, 19:11 (vor 6120 Tagen) @ Uli Gruber

Beide Fragen sind mit einem "nein" zu beantworten.

Der Leistungsanspruch beginnt mit Durchführung der Versicherungspflicht; es gibt keine Leistungsausschlüsse.

Hier zeigt die gesetzliche Krankenversicherung deutlich mehr Herz als die private Krankenversicherung.

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