Kündigung möglich, wenn nicht mehr pflichtversichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Lena @, Donnerstag, 28.02.2008, 12:41 (vor 6119 Tagen)

Hallo an alle,

in meiner derzeitigen Krankenkasse bin ich noch kein Jahr, auch das Sonderkündigungsrecht wegen der Beitragserhöhung trifft für mich nicht zu. In drei Monaten bekomme ich ein Stipendium und werde nicht mehr arbeiten und bin somit nicht mehr pflichtversichert. Kann ich dann mich bei einer anderen Krankenkasse freiwillig versichern oder besteht für mich trotzdem die 18-monatige Bindungsfrist? Wenn Krankenkassenwechsel möglich ist, muss ich dann eine Kündigung schreiben oder reicht es, wenn ich meine Krankenkasse einfach darüber informiere? Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
Lena


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