Re: Familienversicher nach abgeschlossener Berufsausbildung? (Gesetzliche Krankenkassen)

RW, Freitag, 29.02.2008, 20:35 (vor 6117 Tagen) @ Jon Dohnson

Vermutlich hat sich der/die Sachbearbeiterin durtch den 400 Euro-Job irritieren lassen:
Dieser Job ist in diesem Zusammenhang keine Erwerbstätigkeit. Das ist im Gemeinsamen Runschreiben der Krankenkassen von 1988 geregelt:
" Wenn und solange Kinder nicht erwerbstätig sind, besteht die Familienversicherung über das 18. Lebensjahr hinaus, längstens aber bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. “Nicht erwerbstätig” in diesem Sinne ist ein Kind für die Zeitdauer, in der es keine entgeltliche Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausübt. Geringfügige Beschäftigungen im Sinne des § 7 SGB V in Verb. mit § 8 SGB IV und in geringfügigem Umfang ausgeübte selbständige Tätigkeiten bleiben dabei unberücksichtigt"


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