Familienversicher nach abgeschlossener Berufsausbildung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Philipp @, Freitag, 29.02.2008, 16:41 (vor 6117 Tagen)

Hallo, habe folgendes Problem:

Habe zum Ende Februar eine Ausbildung abgeschlossen, war 3.5 Jahre in der BKK meiner Firma versichert....

Zur Information: bin 21

Im Herbst werde ich Schule (Fachabitur) machen und danach studieren, bin dann ja wieder bei meinen Eltern in der AOK pflicht-versichert...

In diesem halben Jahr bis dahin habe ich eine kleine Anstellung auf 400 Euro, weil es mit Übernahme nicht geklappt hat... Habe mich um eine Krankenversicherung gekümmert, dass ich wieder mit in die Familienversicherung von meinen Eltern komme.... erst hat die AOK vor etlichen Wochen gesagt "Kein Problem, wird gemacht" formulare unterschrieben etc...

Nun heute bekomm ich einen Anruf, dass sie mich nicht in die Familienversicherung aufnehmen können (wollen?) ?

Habe mich an etlichen Stellen erkundigt und des öfteren gehört unter 23 auch mit abgeschlossener Berufsausbildung ist die möglich? Mir wurde auch gesagt von der Krankenkasse dass ich dieses halbe Jahr auch mit versichert sein kann?

Mir wurde gesagt ich soll zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden (was ich aber nicht bin und nicht sein möchte, da ich für meinen Unterhalt selber aufkommen will!)

Weiß vielleicht jemand wie es mit der (rechtlichen) Lage aussieht?

Vielen Dank

Philipp

Re: Familienversicher nach abgeschlossener Berufsausbildung?

Jon Dohnson, Freitag, 29.02.2008, 18:55 (vor 6117 Tagen) @ Philipp

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig...

Aus § 10 SGB V "... Kinder sind versichert ...

2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,"

Ob Du bereits eine Ausbildung hast oder nicht ist vollkommen nebensächlich.

Im § 10 SGB V ist auch definiert, dass Dein Gesamteinkommen aus/mit dem Minijob 400 EUR nicht überschreiten darf.

Die AOK kann Dich nicht zum Arbeitsamt "zwingen".

Leg" Widerspruch ein und bitte in diesem um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. In der Regel landet ein derartiger Widerspruch "eine Etage höher" - und da hat man vielleicht mehr "Durchblick".

Re: Familienversicher nach abgeschlossener Berufsausbildung?

RW, Freitag, 29.02.2008, 20:35 (vor 6117 Tagen) @ Jon Dohnson

Vermutlich hat sich der/die Sachbearbeiterin durtch den 400 Euro-Job irritieren lassen:
Dieser Job ist in diesem Zusammenhang keine Erwerbstätigkeit. Das ist im Gemeinsamen Runschreiben der Krankenkassen von 1988 geregelt:
" Wenn und solange Kinder nicht erwerbstätig sind, besteht die Familienversicherung über das 18. Lebensjahr hinaus, längstens aber bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. “Nicht erwerbstätig” in diesem Sinne ist ein Kind für die Zeitdauer, in der es keine entgeltliche Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausübt. Geringfügige Beschäftigungen im Sinne des § 7 SGB V in Verb. mit § 8 SGB IV und in geringfügigem Umfang ausgeübte selbständige Tätigkeiten bleiben dabei unberücksichtigt"

Re: Familienversicher nach abgeschlossener Berufsausbildung?

Philipp @, Montag, 03.03.2008, 08:59 (vor 6115 Tagen) @ RW

Ok, vielen vielen Dank euch für die Antwort!

Bin nochmal zur Krankenkasse und erst wusste keiner Bescheid, geht nicht, hab mich aber nicht abwimmeln lassen und nun bin ich vorerst wieder familienversichert (für den Notfall, hoffen wir mal das das nix passiert ;-))


Denke mal die hatten einfach ein Problem damit eine Person mehr zu versichern...

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