Kündigung im Januar (Gesetzliche Krankenkassen)

Frank, Mittwoch, 17.02.2010, 12:31 (vor 5394 Tagen)

Folgende Frage,
habe ich Januar 2010 bei der DAK gekündigt. Also kein Sonderkündigungsrecht. Muss ich dann trotzdem die 8 Euro zahlen, oder bin ich dann auch "befreit"! Habe nämlich meine Zahlungsforderung erhalten?
Danke
Frank

Re: Kündigung im Januar

Czauderna, Mittwoch, 17.02.2010, 12:36 (vor 5394 Tagen) @ Frank

Hallo,
nein
Gruß
Czauderna

Re: Kündigung im Januar

Kassenmitarbeiter, Mittwoch, 17.02.2010, 14:11 (vor 5394 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,
sind Sie sich als DAK Mitarbeiter da sicher? Die Kündigung erfolgte nicht im Rahmen des Sonderkündigungsrechts, sondern im Januar ganz normal. Rein rechtlich gesehen, müßte der Zusatzbeitrag noch für Februar und März fällig werden. Oder lieg eich da falsch?

Re: Kündigung im Januar

Czauderna, Mittwoch, 17.02.2010, 14:44 (vor 5394 Tagen) @ Kassenmitarbeiter

Hallo, nein, du liegst nicht falsch, aber sagen wir mal so, wenn er nicht zahlt, dann war es das - verstehst Du was ich meine ?
Gruß
Czauderna

Re: Kündigung im Januar

Frank, Mittwoch, 17.02.2010, 16:20 (vor 5394 Tagen) @ Frank

Vielen Dank für die ehrliche Antwort.

Also passiert mir nichts, wenn ich nicht zahle???

Re: Kündigung im Januar

Czauderna, Mittwoch, 17.02.2010, 16:26 (vor 5394 Tagen) @ Frank

Hallo,
siehst du meine E-Mail-Adresse ??
ich bin hier als Privatperson unterwegs, aber ich antworte auch auf E-Mails.
Gruß
Czauderna

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