Verlust der Bonuszahlung bei Sonderkündigung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Peter Göhler @, Mittwoch, 17.02.2010, 20:13 (vor 5394 Tagen)

Meine ges. Krankenkasse (BKK Gesundheit) erhebt ab Ende März einen Sonderbeitrag. Deshalb möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Aber: Die Krankenkasse schreibt, im Falle einer Kündigung entfällt meine Bonuszahlung (140 Euro). Die Auszahlung der Bonuszahlung erfolgt in diesem Jahr auch "merkwürdigerweise" erst bis Ende März (in den letzten Jahren Anfang Februar).
Ist das rechtens ?

Danke
Peter

Re: Verlust der Bonuszahlung bei Sonderkündigung?

RHW, Freitag, 05.03.2010, 22:30 (vor 5378 Tagen) @ Peter Göhler

Bei der Bonuszahlung handelt es sich wahrscheinlich um einen Wahltarif. Hierfür gibt es in der Regel Teilnahmebedingungen der jeweiligen KK. Wenn diese noch vorliegen, am besten Punkt für Punkt durchgehen. Sonst von der KK zusenden lassen (evtl. auch auf der Internetseite der KK).

Re: Verlust der Bonuszahlung bei Sonderkündigung?

Czauderna, Samstag, 06.03.2010, 10:47 (vor 5377 Tagen) @ RHW

Hallo,
denke ich auch, dass es sich um einen solchen Wahltarif handelt,
obwohl, meist ist man bei solchen Tarifen aber auch drei Jahre gebunden und könnte auch bei einem Zusatzbeitrag nicht kündigen.

Unabhängig davon - ist schon cool - die geforderten 8,00 € will man sparen und kündigt sofort die Krankenkasse, aber die bisherige Prämienzahlung von 140,00 €, also ein absoluter Pluspunkt der bisherigen Kasse, die will ma aber aber auch noch mitnehmen - na ja !

Gruß
Czauderna

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