Re: PKV -> GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, Mittwoch, 12.03.2008, 16:36 (vor 6105 Tagen) @ Mido

Sie sind ziemlich falsch informiert.
In die GKV kommt außer durch Geburt oder Familienversicherung (Ehe, Adoption, Kind) nur durch den Tatbestand der Versicherungspflicht. Diese tritt entweder ein oder muss künstlich hergestellt werden. Dies klappt aber meist nur vor dem 55. Lebensjahr, danach nur mit sehr langen Vorversicherungszeiten in der GKV.

Was heißt das für Sie?
1. Einen Monat Arbeitslosigkeit oder einen Monat Selbständigkeit und dann Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis. Dies ist nur durchführbar, wenn Sie dadurch nicht mehr die jetzige Pflichtgrenze im laufenden und in den zwei letzten Jahren bei allen Einkünften aus abhängigen Beschäftigungsverhältnisse (Arbeiter, Angestellte oder Beamte) überschreiten.
2. Ein Absenken des Einkommens unter die Pflichtgrenze, wenn man sich nie befreien ließ, z.B. durch Teilzeit, Entgeltumwandlung, ein Sabbatical bzw. eine längere Beurlaubung usw.

Die Versicherungsfreiheit entsteht in den oben genannten Fällen erst wieder nach drei vollen Kalenderjahren, sogar wenn das Gehalt über der Pflichtgrenze ist. Damit sind die 12 Monate Vorversicherungszeit als Pflichtversicherter erfüllt, um in der GKV bleiben zu können.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum