PKV -> GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Ich hätte eine generelle Frage, vielleicht kannst jemand mir einiges erklären. Meine Frage ist die folgende:
Ich kam nach Deutschland vom Ausland in 2002 als IT-Experte und war bzw. bin seitdem immer privat Krankenversichert. Wenn Ich mal in die Gesetzliche Kasse wechseln möchte, geht das überhaupt? Ich weiss dass eine Rückher wenn man schon einmal in GKV war dann in der PKV gewechselt hat, oder wenn man eine Befreiung von GKV unterschrieben hat, nicht möglich ist. Hier es ist aber keine Rückkehr in dem Sinne. Gibt"s eine andere Regel, wenn man vom Ausland kam und mit der ersten Beschäftigung PKV war? ist es möglich, schwerig, oder gestzlich verboten sprich unmöglich.
Viele Grüsse,
Mido
enig26ma@hotmail.com
Re: PKV -> GKV
Sie sind ziemlich falsch informiert.
In die GKV kommt außer durch Geburt oder Familienversicherung (Ehe, Adoption, Kind) nur durch den Tatbestand der Versicherungspflicht. Diese tritt entweder ein oder muss künstlich hergestellt werden. Dies klappt aber meist nur vor dem 55. Lebensjahr, danach nur mit sehr langen Vorversicherungszeiten in der GKV.
Was heißt das für Sie?
1. Einen Monat Arbeitslosigkeit oder einen Monat Selbständigkeit und dann Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis. Dies ist nur durchführbar, wenn Sie dadurch nicht mehr die jetzige Pflichtgrenze im laufenden und in den zwei letzten Jahren bei allen Einkünften aus abhängigen Beschäftigungsverhältnisse (Arbeiter, Angestellte oder Beamte) überschreiten.
2. Ein Absenken des Einkommens unter die Pflichtgrenze, wenn man sich nie befreien ließ, z.B. durch Teilzeit, Entgeltumwandlung, ein Sabbatical bzw. eine längere Beurlaubung usw.
Die Versicherungsfreiheit entsteht in den oben genannten Fällen erst wieder nach drei vollen Kalenderjahren, sogar wenn das Gehalt über der Pflichtgrenze ist. Damit sind die 12 Monate Vorversicherungszeit als Pflichtversicherter erfüllt, um in der GKV bleiben zu können.