Re: Berechnung Beitrag bei Selbsständigen (Gesetzliche Krankenkassen)

Erwin Reimann, Donnerstag, 24.04.2008, 16:23 (vor 6059 Tagen) @ anna

Hallo Anna,

die Berechnung der Beiträge erfolgt nach dem Arbeitseinkommen, also nach dem ermittelten Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Diesen findet Du im Steuerbescheid unter "Einkünfte aus selbstst. Tätigkeit" oder "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
Werbungskosten oder Sonderausgabenabzug werden nicht berücksichtigt, also geht die Kasse nicht vom "zu versteuernden Einkommen" aus.
Deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden zusätzlich in der einkommenssteuerpflichtigen Höhe berücksichtigt, zusammen mit dem Gewinn aus der Selbstständigkeit aber max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze.


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