Berechnung Beitrag bei Selbsständigen (Gesetzliche Krankenkassen)

anna @, Mittwoch, 19.03.2008, 09:01 (vor 6099 Tagen)

Hallo, kann mir jemand sagen, ob der Beitrag für Selbsständige sich berechnet vom Steuerbescheid
- nach dem zu versteuerndem Einkommen
- nach den Einkünften aus der Selbsständigkeit
- nach den gesamteinkünften Selbstständoigkeit plus vermietung und Verpachtung

Kann eine Krankenkasse Nachforderungen stellen auch nach Vertragsende, ohne explizit einen Steuerbescheid angefragt zu haben?
Anna

Re: Berechnung Beitrag bei Selbsständigen

Erwin Reimann, Donnerstag, 24.04.2008, 16:23 (vor 6062 Tagen) @ anna

Hallo Anna,

die Berechnung der Beiträge erfolgt nach dem Arbeitseinkommen, also nach dem ermittelten Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Diesen findet Du im Steuerbescheid unter "Einkünfte aus selbstst. Tätigkeit" oder "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
Werbungskosten oder Sonderausgabenabzug werden nicht berücksichtigt, also geht die Kasse nicht vom "zu versteuernden Einkommen" aus.
Deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden zusätzlich in der einkommenssteuerpflichtigen Höhe berücksichtigt, zusammen mit dem Gewinn aus der Selbstständigkeit aber max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Re: Berechnung Beitrag bei Selbsständigen

Angelika @, Donnerstag, 18.02.2010, 09:20 (vor 5398 Tagen) @ Erwin Reimann

Hallo,

ich bin Opfer dieser Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung IKK geworden.

Ich habe mit Unkosten ca. 150 € einmal im Jahr für die Verpachtung von ca. 115 m² unseres Grundstückes.

Stünde darauf nicht eine Halle von einem Mittelständigen Betrieb, würden wir den Pachtvertrag lösen, weil wir das Grundstück selbst nutzen könnten.

Unsere Einkünfte liegen weit unter der Mindestgrenze, und normal würde mir eine Beitragsermäßigung zustehen.

Nun wird dies abgelehnt, weil die Pacht "ein Vermögen" wäre und wir das Grundstück verkaufen sollten und das Geld aufbrauchen könnten.

Hat jemand einen Tipp für mich?

Re: Berechnung Beitrag bei Selbsständigen

Czauderna, Donnerstag, 18.02.2010, 09:43 (vor 5398 Tagen) @ Angelika

Hallo,
selbständig, nur wegen Verpachtung eines Gebäudes ??
Grundsätzlich sind Pachterträge beitragspflichtig bei freiwillig Versicherten - Zugrundegelegt wird die Summe, die aus dem Einkommensteuerbescheid hervorgeht, nicht zu verwechseln mit dem Nettoertrag - bei einem Arbeitnehmer werden die Sozialversicherungsbeiträge auch nach dem Bruttoeinkommen berechnet.
Gruß
Czauderna

Re: Berechnung Beitrag bei Selbsständigen

Angelika @, Donnerstag, 18.02.2010, 09:56 (vor 5398 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

natürlich nicht!

Die Verpachtung bezieht sich nur auf das Land 115m². Die Halle gehört dem Pächter.

Die Ikk hat mir die Auskunft gegeben, daß Verpachtung ein extra betrachtetes Einkommen ist. Man geht davon aus, wenn verpachtet wird, hat man mehr, als man zum Leben braucht, sonst würde man nicht verpachten.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum