Re: Elterngeld und versichert??? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jon Dohnson, Freitag, 21.03.2008, 08:35 (vor 6093 Tagen) @ gast

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht, Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird.

Die Beitragsfreiheit erstreckt sich natürlich nicht auf weitere Einnahmen, aus denen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. So bleibt beispielsweise die Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit bestehen.


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