Re: außerordentliche Kündigung wegen Betragserhöhung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 18.02.2010, 10:46 (vor 5393 Tagen) @ Angelika

Hallo,
nein, wegen der Erhöhung des indivudellen Beitrags wird kein ausserordentliches Kündigungsrecht ausgelöst. Wenn die Mitgliedschaft schon 18 Monate besteht und kein Wahltarif oder Bonustarif mit einer 3jährigen Bindungsfrist abgeschlossen wird gilt die normale Kündigungsfrist, d.h. die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der schriftlichen Künding bei der Kasse.
Gruß
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum