Re: außerordentliche Kündigung wegen Betragserhöhung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nein, wegen der Erhöhung des indivudellen Beitrags wird kein ausserordentliches Kündigungsrecht ausgelöst. Wenn die Mitgliedschaft schon 18 Monate besteht und kein Wahltarif oder Bonustarif mit einer 3jährigen Bindungsfrist abgeschlossen wird gilt die normale Kündigungsfrist, d.h. die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der schriftlichen Künding bei der Kasse.
Gruß
Czauderna
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- außerordentliche Kündigung wegen Betragserhöhung -
Angelika,
18.02.2010, 09:49
- Re: außerordentliche Kündigung wegen Betragserhöhung - Czauderna, 18.02.2010, 10:46