außerordentliche Kündigung wegen Betragserhöhung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich hab durch wegfall der Beitragsermäßigung (freiwillig e Krankenversicherung) einen Beitragsbescheid von ca. 100 € mehr Beitrag pro Monat.
Möchte evtl. kündigen.
Nun meine Frage:
Habe ich außerordentliches Kündigungsrecht und wenn ja, wie ist die Frist ab Zugang des Beitragsbescheides?
Hat jemand einen Rat für mich?
Lieben Gruß Angelika
Re: außerordentliche Kündigung wegen Betragserhöhung
Hallo,
nein, wegen der Erhöhung des indivudellen Beitrags wird kein ausserordentliches Kündigungsrecht ausgelöst. Wenn die Mitgliedschaft schon 18 Monate besteht und kein Wahltarif oder Bonustarif mit einer 3jährigen Bindungsfrist abgeschlossen wird gilt die normale Kündigungsfrist, d.h. die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der schriftlichen Künding bei der Kasse.
Gruß
Czauderna