Außerordentliche Kündigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Melanie @, Donnerstag, 18.02.2010, 12:25 (vor 5393 Tagen)

Ich habe mal eine Frage:

Seit 2 Wochen weiß ich, dass ich zum 01.03.2010 fristgerecht gekündigt werde und bin ab da in der Familienversicherung meines Mannes mitversichert. Das ist auch schon alles geklärt, allerdings habe ich jetzt gelesen, dass ich dank der Kündigungsfristen noch bis Ende April dort Beiträge zahlen soll. Sowas habe ich mir ja auch schon gedacht, trotzdem finde ich es mehr als ärgerlich, 2 Monate für nichts und wieder nichts Beiträge zu zahlen bzw. dass der Lohn von meinem Mann dafür drauf geht. Gibt es auch einen anderen Weg? Wie gesagt, ich fürchte ja nicht, aber die Hoffnung stirbt zuletzt ;)

Vielen Dank im voraus

Re: Außerordentliche Kündigung

Czauderna, Donnerstag, 18.02.2010, 13:41 (vor 5393 Tagen) @ Melanie

Hallo,
dank welcher Kündigungsfrist - wenn es sich um ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, dann endet mit der Abmeldung durch den Arbeitgeber auch die Mitgliedschaft in der GKV und es tritt zum Folgetag die Familienversicherung in Kraft wenn dafür alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kündigung ist da nicht erforderlich. Handelte sich bei der Beschäftigung um eine nichtkrankenversicherungspflichtige Tätigkeit, dann sollte man sofort mit der Kasse Kontakt aufnehmen und mit ihr das abklären, auch in diesem Falle wird die Kasse die Mitgliedschaft beenden wenn ab dem Folgetag Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Gruß
Czauderna

Re: Außerordentliche Kündigung

Melanie, Donnerstag, 18.02.2010, 15:23 (vor 5393 Tagen) @ Czauderna

Achso, das wusste ich ja gar nicht.
Aber umso besser.
Es ist auch egal, dass wir in unterschiedlichen Krankenkassen sind, oder?
Vielen Dank für deine schnelle Antwort =)

Re: Außerordentliche Kündigung

chris @, Freitag, 19.02.2010, 22:03 (vor 5392 Tagen) @ Melanie

Ich vermute, daß Sie danach in der Kasse Ihres Mannes versichert sind.

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