Krankengeldzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe folgendes Problem:
Letztes Jahr war ich länger als 6 Wochen krank.
Es fand eine Überzahlung statt durch meinen Arbeitgeber (öffentl. Dienst)...
Am 24.01.08 habe ich bei der AOK das Krankengeld (vom 8.10.07 - 16.11.07) extra beantragt. Bislang habe ich noch keine Antwort (auf mein Einschreiben) bekommen! Auch nach mehrmaliger Aufforderung dazu, meinen Brief zu beantworten, werde ich immer noch ignoriert! Was soll ich machen?
Das machen die doch mit Absicht, damit man nicht gerichtlich gegen sie vorgehen kann!
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Horn
Re: Krankengeldzahlung
Elgin Fischbach, Mittwoch, 26.03.2008, 16:29 (vor 6088 Tagen) @ Birgit Horn
Es gibt auch die Möglichkeit, Untätigkeitsklagen beim Sozialgericht einzureichen. Damit Du hier aus neutraler Sicht beraten wirst: Wende dich entweder an eine Gewerkschaft, an einen Sozialverband (z. B. VdK) oder einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt für Sozialreicht). Bei bereits vorhandener Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband ist der Rechtsschutz hier kostenfrei, ein Rechtsanwalt kostet natürlich immer Geld (hast Du evt. eine private Rechtsschutzversicherung?).
Gruß
Elgin
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Donnerstag, 27.03.2008, 08:57 (vor 6087 Tagen) @ Elgin Fischbach
Hallo Elgin,
schon vor einiger Zeit hatte ich einem Rechtsanwalt für Sozialrecht eine Mail geschrieben. Da kam gar nichts zurück!
Ich werde da noch einem anderen Anwalt eine Mail schreiben. Das mit der Untätigkeitsklage beim Sozialgericht habe ich zum erstenmal gehört ...
Zum Glück bin ich dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten (zufällig). Für einen Anwalt würde ich aber sogar mein Konto überziehen.... (In einer Gewerkschaft bin ich nicht und eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.)
Vielleicht finde ich ja mal einen Anwalt, der sich meiner "annimmt".
Danke für Deine Antwort.
Gruß
Birgit
Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Donnerstag, 03.04.2008, 10:56 (vor 6080 Tagen) @ Elgin Fischbach
Hallo Leute,
ob Schorsch mich versteht ist mir vollkommen egal!
Auf jedenfall habe ich nun einen Termin bei einem Anwalt.
Die Krankenkassen probieren überall Geld einzusparen. Ich sehe gar nicht ein mir von diesen Affen irgendetwas bieten zu lassen. (Schon gleich gar nicht setze ich mich mit denen telefonisch auseinander...)
Ich werde Euch dann informieren, wie der Prozeß ausgegangen ist.
Grüße
Birgit
Re: Krankengeldzahlung
Wonderboy, Donnerstag, 03.04.2008, 21:53 (vor 6079 Tagen) @ Birgit Horn
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die AOK nicht reagiert.
Bei denen läuft doch gerade eine
Riesenkundenzufriedenheitsaktion mit TÜV-Siegel usw.
Aber wenn deine Rhetorik dort genauso wie hier in diesem
Forum ist, könnte es vielleicht einige kommunikative
Probleme geben?
Ich werde das Gefühl nicht los, daß du irgendwie mit Elgin verwandt bist.
Beide aus Ba-Wü,
beide gegen AOK,
beide rauchen wahrscheinlich das gleiche Zeug
und beide haben die gleiche Soziopathischen Besonderheiten
Aber vielleicht sind die Leute einfach dort so?
Re: Krankengeldzahlung
Schorsch, Freitag, 04.04.2008, 12:04 (vor 6079 Tagen) @ Birgit Horn
Danke für Dein Unverständnis!
Ich weise Dich mal daraufhin, dass Deine Beleidigung hier im Forum zu einer fristlosen Kündigung Deiner Stelle führen kann. Kannst Du im übrigen im BAT nachlesen, dass Dein unpflegliches Verhalten zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Ich erwarte von Dir eine neutrale Sichtweise und eine angemessene Reaktion, da ich ansonsten nicht davon ausgehen kann, dass Du im Öffentlichen Dienst arbeitest.
Du solltest Dich diesbezüglich bei Deinem Anwalt für Arbeitsrecht informieren, nachdem Du bei Deinem Anwalt für Sozialrecht eine Beratung bekommen hast. Und irgendwann findest Du dann vielleicht die Nummer der AOK in den Gelben Seiten.
Sorry, aber Frau Horn scheint maßlos zu übertreiben.
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Freitag, 04.04.2008, 13:00 (vor 6079 Tagen) @ Schorsch
Oh´, jetzt hab´ich aber Angst!
Ich habe hier niemanden persönlich beleidigt!
Übrigends gibt es den BAT nicht mehr.
Re: Krankengeldzahlung
Schorsch, Freitag, 04.04.2008, 13:30 (vor 6079 Tagen) @ Birgit Horn
Wer mit Chemikalien arbeitet, darf auch keine Angst haben.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Grüße
vom Schorsch
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Freitag, 04.04.2008, 13:30 (vor 6079 Tagen) @ Birgit Horn
Außerdem ist mir schleierhaft, wie man in einer Gehaltstabelle etwas über Arbeitsrecht nachliest.
Re: Krankengeldzahlung
Targot, Freitag, 04.04.2008, 16:05 (vor 6079 Tagen) @ Birgit Horn
War die Abkürzung BAT nicht für Bundes-Angestellten-Tarifvertrag??? Und ist in einem Tarifvertrag nicht auch Arbeitsrechtliche Belange auffindbar?
Egal, begrabt euren Streit, er ist hinsichtlich der Grundthematik wenig aufklärend!
Re: Krankengeldzahlung
Shops, Freitag, 04.04.2008, 19:34 (vor 6079 Tagen) @ Targot
Ich kann dir nur recht geben.
Laßt sie in Ruhe!
Ich denke die ist nicht körperlich krank
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Freitag, 11.04.2008, 10:00 (vor 6072 Tagen) @ Shops
Hallo Krankenkassenmitarbeiter/-innen,
als geistig Kranke kann ich natürlich nicht erwarten, daß Andere mich verstehen. Das vergesse ich nur immer wieder.
Hiermit nehme ich zurück, daß ich Euch als "Affen" betietelt habe. Das war nicht so gemeint. Ihr tut ja auch nur Euren Job.
Mit Euch telefonieren möchte ich trotzdem nicht. Ich bevorzuge eben die Schriftform.
Zum Glück hat mich mein Anwalt verstanden. Mein Anspruch auf Krankengeld "ruht".
Übrigends bin ich jetzt rechtsschutzversichert (gilt für Sozialrecht erst nach 3 Monaten).
Danke an Alle, die versucht haben, mir zu helfen. Ich melde mich, wenn ich mein Krankengeld erhalten habe.
Freundliche Grüße
Birgit Horn
Re: Krankengeldzahlung
DAkobert , Montag, 21.04.2008, 16:07 (vor 6062 Tagen) @ Birgit Horn
Das einfachste Mittel in solchen Fällen ist ein Petitionsausschuss bei Bundesweiten Krankenkassen und anderen bundesweiten Verwaltungen und Sozialbehörden ist dies der Petitionsausschuss des Bundestages. Bei einer AOK oder einer Verwaltung (Amtes) eines Bundeslandes ist dies der Petitionsausschuss des jeweiligen Bundeslandes. Nach meiner Erfahrung wird ein verschlepter Vorgang der dann von dem Petitionssausschuss bearbeitet wird (Rückfrage von dem Petionsauschuss bei der jeweiligen Behörde) erstaunlich schnell bearbeitet. Viel Glück
Re: Krankengeldzahlung
Michael, Mittwoch, 26.03.2008, 17:11 (vor 6088 Tagen) @ Birgit Horn
Die AOK wird sich wohl darauf berufen, dass die Zahlung von Krankengeld bei gleichzeitiger Gewährung von Entgelt ruht. Allerdings bekommt ihr im öffentlichen Dienst doch das Gehalt immer im Voraus, so dass es bei Krankheit doch eigentlich immer zu Überzahlungen kommt (zumindest bei Vorerkrankungen). Bitte einfach Deinen Arbeitgeber, sich mit der AOK in Verbindung zu setzen. Das geht bestimmt schneller. Ggf. ist ja auch eine Verrechnung möglich.
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Donnerstag, 27.03.2008, 09:15 (vor 6087 Tagen) @ Michael
Hallo Michael,
ich glaube mein Arbeitgeber ("LBV in Fellbach") wird mir da wohl nicht weiter helfen können. Die haben im Dezember und Januar die Überzahlung gleich wieder zurückgeholt und somit wird die Sache für die "gegessen" sein. In meinem Krankengeldantrag bei der AOK habe ich die Gehaltsabrechnungen mit der zurückgeholten Überzahlung ja auch beigelegt...
Gruß
Birgit
Re: Krankengeldzahlung
Gast, Donnerstag, 27.03.2008, 09:52 (vor 6087 Tagen) @ Birgit Horn
Habe Sie schon einmal mit der AOK telefoniert? Wie erfolgte die bisherige Korrespondenz? Post geht verloren/kommt nicht an, E-Mails bei verkehrter Adresse verschwinden in SPAM-Ordner. Liegt Ihrem AG eine Verdienstbescheinigung der AOK vor und wurde noch nicht bearbeitet? Vielen Fragen welche ggf. mit einem einfachen Telefonat zu klären sind.
Wg. 2 Monaten eine Untätigkeitsklage einzureichen finde ich extrem übertrieben. Das wird Ihnen jeder nicht geldfixierte RA sagen.
MfG
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Donnerstag, 27.03.2008, 11:41 (vor 6087 Tagen) @ Gast
Hallo,
meinen Krankengeldantrag habe ich per Einschreiben geschickt. Da ich nicht gerne telefoniere, habe ich bei drei verschiedenen E-Mail-Adressen (sind auf jedenfall richtig)nachgefragt....
Was meinen Sie eigentlich mit
"Verdienstbescheinigung" der AOK ? Die ignoriert mich doch komplett. Außerdem sind die im Vorfeld ihrer "Aufklärungspflicht" nicht nachgekommen!! Zur Zeit quäle ich mich ja zum Arbeiten (um keine Schulden machen zu müssen). Mir fehlen 5 Wochen Gehalt. Dafür würde ich jede Klage einreichen ....l
Gruß
Re: Krankengeldzahlung
Schorsch, Montag, 31.03.2008, 11:36 (vor 6083 Tagen) @ Birgit Horn
Dein Ärger kann ich nicht verstehen. Warum rufst Du nicht einfach an, bevor Du Untätigkeit annimmst???
Ich verstehe Dich nicht?!?
Bedenke, dass ein Anruf viel mehr klären kann, als gleich zu klagen, irgendwelche Anwälte aufzusuchen uvm. !
ET nach Hause telefonieren.
Re: Krankengeldzahlung
Senor Miga, Donnerstag, 03.04.2008, 18:19 (vor 6080 Tagen) @ Birgit Horn
E-Mail an Aufsichtsbehörde !
Jede Wette dass die AOK noch nicht einen Cent zahlt obwohl sie zahlen müssten !!
Re: Krankengeldzahlung
Daniel, Donnerstag, 03.04.2008, 21:05 (vor 6079 Tagen) @ Senor Miga
Die AOK Bayern zahlt auch Pflegegeld bei Kombinationspflege
immer falsch aus und außerdem macht sie bei Häuslicher Krankenpflege stets Zicken.
Re: Krankengeldzahlung
Blackperl, Mittwoch, 23.04.2008, 20:23 (vor 6060 Tagen) @ Birgit Horn
Laß deine Mail ausdrucken und schick sie an den Vorstand der
betroffen AOK. Innerhalb 14 Tagen ist das geregelt.(Wenn nicht würde ich über Kassenwechsel nachdenken).
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Donnerstag, 24.04.2008, 12:08 (vor 6059 Tagen) @ Blackperl
Hallo Leute,
das Thema habe ich jetzt endgültig abgehakt.
Mein Anwalt hat gemeint, an dieser Wochenfrist sei nicht zu rütteln! Hab ich wohl Pech gehabt. Im Nachhinein müssen die nichts zahlen.... Wechseln bringt so gesehen auch nix. Die KK´s sind da doch eh´ alle gleich.... Hab´ ich halt über 1000 € Lehrgeld gezahlt.... Wehe man ist krank, alleine und weiß nicht Bescheid über diese "deppade" Wochenfrist ....(die ich sowieso nicht hätte einhalten können; man kann sich ja auch nicht immer um Alles kümmern.)
Grüsse
Birgit
Re: Krankengeldzahlung
outsider, Donnerstag, 24.04.2008, 14:04 (vor 6059 Tagen) @ Birgit Horn
@ Birgit
Eine Kündigung ist das mindeste was du der AOK nun einreichen solltest.
Die lachen sich dort in das Fäustchen und du zahlst auch noch denen Ihre schlechte Arbeit mit höheren Beiträgen.
Sicherlich du wirst Dir jetzt sagen, dass die deine einzelne Kündigung die nicht besonders ärgern wird, aber glaube mir es gibt noch viele andere die bei den AOKen kündigen.
Und das merken diese AOKen wieder am Jahresende, wenn erneut 100.000 Versicherte gekündigt haben. Gemeinsam sind die Versicherten stark !
Also heute kündigen, morgen ein gutes Gewissen haben
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Donnerstag, 24.04.2008, 16:04 (vor 6059 Tagen) @ outsider
Hallo outsider,
Du hast schon recht. Aber nimmt mich denn da überhaupt eine andere Kasse mit meiner Krankheit?!...
Gruß
Birgit
Re: Krankengeldzahlung
outsider, Donnerstag, 24.04.2008, 18:59 (vor 6059 Tagen) @ Birgit Horn
jede Kasse "muss" dich aufnehmen ! Du hast ein sogenanntes Wahlrecht. Und seit 01.04.2008 dürfte dich sowieso keine Kasse mehr ablehnen !
Informiere dich am besten über nen paar Krankenkassen.
Kleiner Tipp, auch wenn hier im Forum immer anders gesprochen wird. Am besten ist es sich eine gute Service Kasse und vorallem günstige Kasse zu suchen und mit dem gesparten Geld eine private Zusatzversicherung abzuschließen je nach Bedarf (Zahn, Hilfsmittel, Pflege etc.)
z.B IKK"en oder die Knappschaft
Also viel Spaß beim wechseln
Re: Krankengeldzahlung
Milchschnusel, Donnerstag, 24.04.2008, 19:27 (vor 6059 Tagen) @ outsider
Hallo,
was für eine Wochenfrist? Ich glaub die binden Dir einen Bären auf.
Du hast doch Deine Krankmeldungen sofort eingereicht, oder? Wenn ja, verjähren Dein Ansprüche nach 4 Jahren und nicht nach einer Woche.
LG, Gisela
Re: Krankengeldzahlung
Daniel , Donnerstag, 24.04.2008, 19:43 (vor 6059 Tagen) @ Milchschnusel
Gisela hat vollkommen Recht. Die AOK muss eine Verdienstbescheinigung an deinen Arbeitgeber schicken und dann das Krankengeld berechnen. Es gibt nur die Wochenfrist für verspätet abgegebene AU-Bescheinigungen.
Re: Krankengeldzahlung
Jon Dohnson, Donnerstag, 24.04.2008, 22:33 (vor 6058 Tagen) @ Daniel
Ich unterstelle mal, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer sofort an die Kasse geschickt hast ? Wenn nicht, ist es eigene Dummheit, denn auf den Bescheinigungen steht ja drauf, das Nichteinreichung zum Krankengeldverlust führen kann (beruht auf § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
Jetzt lädst Du Dir einfach unter http://www.aok.de/rh/rd/175356.php die Verdienstbescheinigung für Krankengeld und den Antrag auf Krankengeld runter.
Die Verdienstbescheinigungung lässt Du von Deinem Arbeitgeber ausfüllen, den Antrag auf Krankengeld füllst Du natürlich selber aus.
Dann reichst Du beides zusammen zustellsicher (Übergabeeinschreiben oder persönliche Abgabe gegen Quittung) bei der Kasse ein.
Dann sollte die Sache schon ins Rollen kommen. Klage, Untätigkeitsbeschwerde usw. machen erst dann Sinn, wenn trotz einwandfreier und vollständiger Datenlage nichts passiert.
Leider gibt es hier im Forum sehr viele "ich verklage alles und jeden"-Fanatiker, die damit eine gewisse Hilflosigkeit kompensieren wollen. Ohne Rechtsschutzversicherungen gäbe es mehr Recht in Deutschland.
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Freitag, 25.04.2008, 09:46 (vor 6058 Tagen) @ Milchschnusel
Hallo Gisela,
zu der Zeit, als ich arbeitsunfähig war, habe ich nicht "unverzüglich" die Krankmeldungen an die AOK geschickt, weil ich zum einen, nicht dazu in der Lage war und ich zum Andern keine Ahnung davon hatte, daß ich von meiner Krankenkasse Geld brauchen werde (in der Zukunft). Wenn der Anspruch auf Krankengeld "ruht", bedeutet das also, dass dieser gar nicht besteht!....Es sei denn mein Anwalt bindet mir einen Bären auf....
Gruß
Birgit
Re: Krankengeldzahlung
Shoppingqueen, Freitag, 25.04.2008, 17:10 (vor 6058 Tagen) @ Birgit Horn
Hallo,
wenn er ruht, besteht der Anspruch trotzdem und wird auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet.m Pech gehabt. Es steht auf jeder AU-Meldung drauf. Rausreden ist nicht.
Allerdings lebt der Anspruch auf, wenn der AOK die AU gemeldet wird. Gehe ich also recht in der Annahme, dass Du 7 Wochen langs nichts an Deine Krankenkasse geschickt hast?
LG, Shops
Re: Krankengeldzahlung
Michael, Samstag, 26.04.2008, 14:51 (vor 6057 Tagen) @ Birgit Horn
Grundsätzlich erhältst Du kein Krankengeld, wenn Du die AU-Bescheinigung verspätet einreichst (§ 49 SGB V). Der Anspruch lebt auch nicht rückwirkend bei Nachholung Deiner Mitwirkung auf. ABER: Grds. obliegt die Verantwortung zur Weiterleitung Deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Deinem Arzt! Er ist in erster Linie dazu verpflichtet, die Bescheinigung zeitgerecht an die KV weiterzuleiten. Ausnahme: Er hat Dich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Du an seiner Stelle die Bescheinigung an die AOK weiterleiten sollst. Dies gilt es jedoch zu beweisen. Dann hast Du gute Karten gegenüber Deiner Krankenkasse. Was Deine Kasse betreibt nennt sich Krankengeldfallmanagemet und ist mir in Deinem Falle verständlich. Würde genauso handeln. Aber das gibt in diesem Forum natürlich niemand zu...
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Montag, 05.05.2008, 11:28 (vor 6048 Tagen) @ Michael
Hallo Michael,
letzte Woche hatte ich Urlaub. Deswegen habe ich mich nicht gleich gemeldet. Es freut mich auf jedenfall, daß es jemanden gibt, der mich da etwas versteht. Aber die Sache ist für mich eigentlich "gegessen". Gegen meinen Arzt will und kann ich nicht angehen... Rechtlich läßt sich gegen die AOK nichts machen....
Die nächsten Monate werde ich in einer Rehabilitationeinrichtung verbringen (zahlt vor allem die Rentenversicherung). Das verlorene Krankengeld sehe ich als "Lehrgeld"! Als Nächstes wechsel ich mal die Krankenkasse... Was haltet Ihr von der BIG?
LG
Birgit
Re: Krankengeldzahlung
Besucher, Montag, 05.05.2008, 15:17 (vor 6048 Tagen) @ Birgit Horn
Was haltet Ihr von der BIG?
"Deutlich unterdurchschnittlich fiel die Beratung bei der BKK ATU, der BKK Essanelle und der BIG Direktkrankenkasse aus."
"Blamabel, blamabel: Eine „Direktkrankenkasse“, die ausgerechnet im Internet nur „ausreichend“ und beim E-Mail-Kontakt sogar „mangelhaft“ abschneidet. Immerhin gabs am Telefon bessere Resultate. Mit ihrer Qualität der Beratung steht die BIG Direkt trotzdem an vorletzter Stelle."
Quelle: Finanztest 8/2007
Wenn man so ungern mit Krankenkassen telefoniert wie Du, @ Birgit, ist es mir absolut unverständlich, wie man da ausgerechnet die BIG in Betracht ziehen kann ... aber ich muss ja nicht alles/jeden verstehen ...
Zudem ist der Service gerade von dieser Kasse nun offenbar wirklich keinen Blumentopf wert ...
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Montag, 05.05.2008, 16:01 (vor 6048 Tagen) @ Besucher
Hallo Besucher,
danke für die Info!
Ich wechsle einfach in die kostengünstigste Krankenkasse....
Den "Service" kann ich sowieso nicht brauchen.
Gruß
Birgit
Re: Krankengeldzahlung
Jon Dohnson, Sonntag, 27.04.2008, 00:54 (vor 6056 Tagen) @ Birgit Horn
Aber Du warst in der Lage den "Arbeitgeberteil" an Deinen Arbeitgeber weiterzuleiten ? Und dabei den Schriftzug an der Seite "Bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust" im Krankenkassenteil geflissentlich zu ignorieren... ?
Der Sinn des AU-Formulars liegt nunmal darin, dass die Krankenkasse über den Beginn der Arbeitsunfähigkeit informiert wird, damit sie zweifelsfrei feststellen kann, ab wann ggf.ihre Pflicht beginnt, das Krankengeld zu übernehmen.
Ich finde es allerdings sehr schade, dass Du diesen Thread gleich mit bösen Worten gegen die AOK begonnen hast - und man Dir erst mühsam "aus der Nase ziehen" musste, daß der/die Fehler von Dir ausgingen.
Hättest Du gleich mit offenen Karten gespielt, wären mindestens 50% der Beiträge in diesem Thread von vornherein nicht geschrieben worden.
Das erhoffte Krankengeld dürftest Du abschreiben können - beim nächsten Mal bist Du dann ja schlauer (sieh das mal als "Lehrgeld" an).
Re: Krankengeldzahlung
Blackperl, Sonntag, 27.04.2008, 19:49 (vor 6056 Tagen) @ Birgit Horn
Sicherlich gibt es sowas wie eine Wochenfrist. Aber dein Anwalt hat die Qualität deiner Krankenkasse. Vorm Sozialgericht kommen die nicht durch. Insbesondere bei Erkrankungen der Psyche. Die Kassen haben einfach nur Controllingorgane die versuchen die Statistik positiv zu beeinflussen. Nicht aufgeben!!
Re: Krankengeldzahlung
Hannes, Montag, 28.04.2008, 14:26 (vor 6055 Tagen) @ Blackperl
Hallo Blackperl,
wieso sollte die AOK vorm Sozialgericht damit nicht durchkommen? Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist im SGB V nun mal eindeutig geregelt. Es genügt unter Umständen auch die mündliche Meldung (ach ja, Birgit telefoniert ja nicht gerne). Sie müsste erstmal nachweisen, dass sie aufgrund der psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einen Briefumschlag zu stecken und an die AOK zu schicken. Aber hier geht´s ja scheinbar nicht um eine Überschreiten der Frist von ein paar Tagen. Vielleicht würde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch noch zu Hause rumliegen, wenn es nicht zu einer Überzahlung durch den Arbeitgeber gekommen wäre. Und wenn man vom Arzt die Bescheinigung erhält, oft mit den Worten:"Der kleine Teil ist für ihren Arbeitgeber, der große für die Krankenkasse", sollte vielleicht auch überlegt werden, was man damit macht, psychische Erkankung hin oder her. Gilt nun mal für alle Versicherten der GKV.
Re: Krankengeldzahlung
insider, Freitag, 25.04.2008, 09:35 (vor 6058 Tagen) @ outsider
Hallo Outsider,
am besten schreibst Du gleich noch dazu, wo Du arbeitest, damit die gute Birgit weiß, wo sie sich versichern kann (oder wollt ihr die vielleicht gar nicht). Und wo hast Du eine Quelle für Deine aus der Luft gegriffene Kündigerzahl???
Was Birgit angeht, es steht es mir nicht zu, über den Fall zu urteilen, wenn man nicht beide Seiten kennt. Aber nachdem was Birgit alles hier von sich gegeben hat (von wegen telefonieren und so) werde ich das Gefühl nicht los, dass sie selbst eine Menge "verbockt" hat und ihre Krankenkasse im Sinne der Solidargemeinschaft richtig handelt.
Wurde eigentlich Widerspruch eingelegt???
Re: Krankengeldzahlung
Schorsch, Samstag, 26.04.2008, 11:13 (vor 6057 Tagen) @ insider
Fazit:
Solltet Ihr krank sein, dann schickt Eure AU unverzüglich an Eure Krankenkasse. Vielleicht ruft Ihr auch mal bei Eurer Krankenkasse an und fragt nach, was bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit so passiert. Jedoch könnt Ihr auch Eure Arbeitsunfähigkeit nicht abschicken, in der Hoffnung, dass Ihr nicht so lange krank seit und kein Krankengeld benötigt.
Tritt der Fall ein, dann ist das Geheule groß, dass die böse Krankenkasse keinen Cent zahlt, weil man sich so sicher war nicht länger krank zu sein.
Sorry, die nächste Krankenkasse wird daran auch nichts ändern.
@Outsider: Hast Du die Gunst der Stunde genutzt, um der einen rein zu würgen. Leider passt Deine Philosophie in dieser Diskussion überhaupt nicht.
Viele Leute haben doch immer noch nicht verstanden, dass es der Bundesregierung nicht um eine bessere Versorgung geht, sondern viel mehr, die Kassenzahl zu reduzieren und damit ein neudeutsches zentralistisches System zu schaffen.
Grüße vom Schorsch
Re: Krankengeldzahlung
Shoppingqueen, Samstag, 26.04.2008, 16:39 (vor 6057 Tagen) @ Schorsch
Hallo Birgit,
schreib uns doch bitte mal die genauen Daten auf. Ab wann arbeitsunfähig und wann die Krankmeldung zur AOK geschickt.
LG, Shops
Re: Krankengeldzahlung
Egal, Mittwoch, 07.05.2008, 16:43 (vor 6046 Tagen) @ Shoppingqueen
hallo Brigitte,
schreib mal die genauen Daten auf wie es Shops schon geschrieben hat.
Von wann bis wann warst du Arbeitsunfähig? Wann hat dein Arzt die Erstbescheinigung ausgestellt und wann hast du sie zur AOK geschickt. Warst du wegen dieser Erkrankung schonmal vorher Arbeitsunfähig (wenn ja wann)?
Erst dann kann ich dir sagen ob das so in Ordnung ist von der AOK.
Re: Krankengeldzahlung
Shoppingqueen, Mittwoch, 07.05.2008, 17:20 (vor 6046 Tagen) @ Egal
Hallo,
aber die Frist beginnt ja zu laufen, wenn die Kasse von der AU erfährt. Ob per Telefon oder sonst wie. Und sobald man die AU meldet, beginnt der Anspruch.
In vielen Bundesländern schickt der Arzt die AU auch direkt zu Kasse. (AU-Richtlinien). Wenn man sich darauf beruft, hat man vor dem Sozialgericht gute Chancen, weil der Kasse dann die Beweise fehlen...
Also ich denke, der Anwalt ist eine Pfeife. Wenn Du einen Beswcheid hast und die Frist noch nicht abgelaufen ist, dann lege Widerspruch genau mit dem Hinweis ein und zieh es vor dem Sozialgericht durch.
Wenn Dir das zu viel ist, dann lass es. Aber dann ist auch die Diskussion ohne weiteren Sinn.
LG, Shops
Re: Krankengeldzahlung
Schorsch, Mittwoch, 07.05.2008, 19:36 (vor 6046 Tagen) @ Shoppingqueen
Aufforderung zum Betrug!?! Lehrgeld und fertig.
Grüße vom Schorsch
Re: Krankengeldzahlung
Erwin Reimann, Donnerstag, 08.05.2008, 08:18 (vor 6045 Tagen) @ Schorsch
Ich muss Schorsch zustimmen. Zwar ist die Obliegenheit zur Weitergabe der AU-Bescheinigungen mit Einführung des Entgeltfortzahlungsgesetzes vom Versicherten auf den Arzt übergegangen, dennoch werden die AU-Bescheinigungen nach wie vor an die Versicherten ausgegeben.
Birgit hatte hier ja bereits geschrieben, dass sie die Meldung verspätet abgeschickt hat. Also liegt das Verschulden bei ihr, auch wenn es für sie natürlich ärgerlich ist, das sie den finanziellen Schaden trägt.
Das Bundessozialgericht führt z.B. in einem Urteil aus, dass es sich bei der Meldung der AU um eine Obliegenheit des Versicherten handelt.Die Folgen einer unterbliebenen oder nicht rechzeitigen Meldung sind deshalb grundsätzlich von ihm zu tragen. Das BSG geht also nicht von einer Verpflichtung des Arztes aus und schützt somit nicht das Recht des Versicherten. Weiter ist ausgeführt, dass die Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Meldung auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Leistungsvoraussetzungen im übrigen zweifelsfrei gegeben waren und dem Versicherten keinerlei Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung zur Last gelegt werden konnte (z.B. Verlust der AU-Bescheinigung auf dem Postweg oder Unterbleiben der Meldung, weil der gesetzliche Vertreter eines Geschäftsunfähigen von dessen AU keine Kenntnis hatte).
Die Ausschlussregelgung über das Ruhen des Krankengeldanspruchs bei verspäteter Meldung soll die Krankenkasse davon freistellen, die Voraussetzungen eines verspätet angemeldeten Anspruchs auf Krankengeld im nachhinein aufklären zu müssen, und ihr die Möglichkeit erhalten, die AU zeitnah durch den MDK überprüfen zu lassen, um Leistungsmißbräuchen entgegenzuwirken und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können.
Das die AOK die Rechtsvorschriften korrekt anwendet ist doch verständlich, denn schließlich geht es bei der Leistungsgewährung um die Beiträge aller Versicherten, und das finde ich als gesetzliches Mitglied auch gut so.
Mal abgesehen davon, dass wir nicht wissen, ob die AOK einen Bescheid erlassen hat, gegen den vielleicht Widerspruch eingelegt wurde oder werden könnte - und die AOK hier im Einzelfall vielleicht anders entschieden hätte.
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Donnerstag, 08.05.2008, 10:57 (vor 6045 Tagen) @ Erwin Reimann
Egal um was es geht. Ich habe niemals einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid erhalten! Von der AOK bekomme also nie eine schriftl. Antwort auf meine Schreiben.
Die AOK diskriminiert psychisch kranke Menschen! Schließlich läßt sich da auch leichter Geld einsparen ...
Re: Krankengeldzahlung
Michael, Donnerstag, 08.05.2008, 22:38 (vor 6044 Tagen) @ Erwin Reimann
@ Erwin Reimann
Hallo,
dieses BSG-Urteil ist mir noch nicht bekannt, aber mein "Leistungsrecht" ist auch nicht mehr aktuell. Wenns nicht so viel Mühe macht, sei so nett und gib hier bitte das Aktenzeichen bekannt. Danke.
Gruß
Michael
Re: Krankengeldzahlung
Egal, Montag, 12.05.2008, 15:14 (vor 6041 Tagen) @ Erwin Reimann
@Erwin: sag mal bitte das Aktenzeichen des BSG Urteils
Re: Krankengeldzahlung
Birgti Horn , Donnerstag, 08.05.2008, 10:31 (vor 6045 Tagen) @ Egal
Hallo Egal,
meine Krankheit zieht sich schon über Jahre hinweg. Ja, ich bin selbst schuld (wußte über diese Wochenfrist nicht Bescheid). Vielleicht wollten die mich schon einmal 2006 über sowas aufklären, aber ich war nicht dazu in der Lage (persönlich oder telefonisch aufgeklärt zu werden) ...
Dann haben die das nicht mehr probiert.
In Ordnung von der AOK ist das auf gar keinen Fall, denn man kann die Versicherten auch schriftlich aufklären. Aber das ist mir jetzt sowas von egal.... Fuck AOK
Re: Krankengeldzahlung
Gaby, Donnerstag, 08.05.2008, 12:06 (vor 6045 Tagen) @ Birgti Horn
Hallo Birgit,
wie soll die AOK die Versicherten darüber schriftlich aufklären, wenn sie von einer AU keine Kenntnis hat? Soll sie allen Versicherten ein Sozialgesetzbuch zusenden????
Re: Krankengeldzahlung
Birgit , Donnerstag, 08.05.2008, 13:34 (vor 6045 Tagen) @ Gaby
Hallo Gabi,
damals, 2006, wollten die mir persönlich etwas mitteilen ...
Was gibt es, was man nicht auch schriftl. mitteilen könnte?
Da brauchen die mich doch nicht in einer "Phase" persönlich belästigen! Wenn die AOK sich damals anderst verhalten hätte, wäre mir das nicht passiert!
Re: Krankengeldzahlung
Gaby, Donnerstag, 08.05.2008, 16:52 (vor 6045 Tagen) @ Birgit
Mein Unverständnis wird in Deinem Fall immer größer. Also die AOK wollte Dir 2006, also vor zwei Jahren, persönlich etwas mitteilen. Wie hast Du denn davon erfahren (Nachricht auf dem Anrufbeantworter?).
Du weisst aber nicht, was man Dir mitteilen wollte. Und da Du mit niemandem telefonieren möchtest, hast Du auch nie nachgefragt.
Nun hast Du Dich aus Unwissenheit falsch verhalten, musst die Konsequenzen tragen, und schiebst die ganze Schuld auf die AOK!
Es gibt auch manche Dinge, die nicht schriftlich mitgeteilt werden können, aber da haben wir scheinbar eine unterschiedliche Meinung. Ich glaube jedenfalls nicht, dass Dir das nicht passiert wäre, wenn sich die AOK damals anders verhalten hätte. Es wäre Dir wahrscheinlich nicht passiert, wenn D U Dich anders verhalten hättest.
Schönen Tag und gute Besserung.
Re: Krankengeldzahlung
Birgit , Freitag, 09.05.2008, 13:17 (vor 6044 Tagen) @ Gaby
Hallo Gaby,
danke für Deine Wünsche!
Ich habe damals durch ein oder zwei schriftl. "Einladungen" in einer Phase davon erfahren ... ha, ha
Welche Dinge gibt es, die nur persönlich bzw. telefonisch mitgeteilt werden können aber nicht schriftlich??????
Ab dem 1.08. bin ich bei der BIG versichert! Dann zahle ich wenigstens diese total unnützen "Kundenbetreuer" nicht mehr mit...
Grüße an das "Kundencenter" Dietenheim!
Birgit
Re: Krankengeldzahlung
BIG Ben, Freitag, 09.05.2008, 21:01 (vor 6043 Tagen) @ Birgit
Jubel und Feuerwerk bei der AOK in Dietenheim, könnte ich mir vorstellen.
Viel Spaß beim neu Ausfüllen der Anträge auf Psycho-Therapie, bei der Suche auf einen Therapeuten der mit der BIG zusammen arbeitet und bis diese BIG die Anträge dann genehmigt hat.
Aber ich finde es schade das diese Plattform missbraucht wird um vulgäre Äußerungen deinerseits hier zu platzieren. Kannst du denn Unterschied zwischen Kritik, Erfahrungsaustausch und Plattitüden noch erkennen?
Wenn man deine ganzen Einträge hier liest, wundert es mich wie viele dich ernst nehmen.
Re: Krankengeldzahlung
Gaby, Samstag, 10.05.2008, 21:42 (vor 6042 Tagen) @ Birgit
Hallo Birgit,
sorry, aber Dir ist einfach nicht mehr zu helfen!!!!!!!!! Viel Spaß bei der BIG. Die AOK wird bestimmt jübeln, dass sie Dich los ist.
Ich könnte ja noch eine Menge dazu ausführen, aber die Mühe lohnt nicht.
Bye bye
Re: Krankengeldzahlung
Hannes, Montag, 28.04.2008, 14:47 (vor 6055 Tagen) @ Birgit Horn
Hallo Birgit,
Ihre Aussage: "die ich sowieso nicht hätte einhalten können; man kann sich ja auch nicht immer um Alles kümmern" kann ich nicht nachvollziehen. Wer hätte sich denn darum kümmern sollen, wenn nicht Sie selbst? Sie waren doch krankgeschrieben - Zeitmangel kann´s also nicht gewesen sein.
Viele Grüße
Hannes
Re: Krankengeldzahlung
Michael, Mittwoch, 30.04.2008, 07:51 (vor 6053 Tagen) @ Hannes
Dem Kommentar von Hannes kann ich mich uneingeschränkt anschließen!
Re: Krankengeldzahlung
Hannes, Mittwoch, 30.04.2008, 09:17 (vor 6053 Tagen) @ Michael
@outsider: Ich mag diese Mentalität in unserer Gesellschaft nicht, dass gleich die Kassen gewechselt werden soll, wenn eine Leistung nicht gewährt wird. Insbesondere dann, wenn der Fehler nicht mal bei der Kasse liegt.
Hier läßt sich ja nicht mehr feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich über 6 Wochen hätte bestehen müssen. Der Kasse muss auch Gelegenheit gegeben werden, dies zu prüfen, z.B. indem sie den MDK einschaltet. Das kann die AOK aber nur, wenn sie rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird. Es wurden bestehende Gesetze richtig angewendet und Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Hier stehen nicht nur die Interessen des Einzelnen, sondern einer Versichertengemeinschaft im Vordergrund.
Re: Krankengeldzahlung
Schorsch, Montag, 05.05.2008, 14:32 (vor 6048 Tagen) @ Birgit Horn
Viel Spass beim Telefonieren!
Grüße vom Schorsch
Re: Krankengeldzahlung
Birgit Horn , Montag, 05.05.2008, 14:49 (vor 6048 Tagen) @ Schorsch
Ich habe es nicht nötig, mit so was wie z.B. Dir zu telefonieren....
Re: Krankengeldzahlung
Telecom, Montag, 05.05.2008, 15:05 (vor 6048 Tagen) @ Birgit Horn
Da wird Dir bei der BIG aber nichts anderes übrig bleiben. Oder Du kannst ja auch eine E-Mail schicken, die niemals beantwortet wird.