Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 19.02.2010, 20:06 (vor 5392 Tagen)
Da es Anfragen gibt, wie das Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden kann, folgende kurze Darstellung: wenn man im Februar die Aufforderung zur Zahlung des Zusatzbeitrages erhalten hat, kann man der Kasse bis zum 28.02. die schriftliche Kündigung ausprechen. Ein Fax dient zwar der Fristwahrung, das Kündigungsschreiben im Original muß aber zeitnah nachgereicht werden. Für die zwei noch versicherten Monate müßte der eingeforderte Zusatzbeitrag von 8€ bezahlt werden, aber wie auch schon zu lesen war, sehen das die großen Kassen wie DAK und co. relativ entspannt. Wer in Röslerschen Sinne unbedingt wechseln will, dem empfehle ich eindeutig die http://www.tk-online.de/tk/tk-online/300 Fragen? ePost
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
Bürger , Freitag, 19.02.2010, 21:52 (vor 5392 Tagen) @ Joachim Röhl
Wer ist Joachim Röhl? Vertreter?
Warum sollte man Ihrer Empfehlung folgen?
Was bietet die TK was andere nicht auch schon anbieten?
Wäre nicht schlecht, wenn Sie uns Laien ein paar Infos geben könnten.
Sie schreiben, dass man auch bei einer Sonderkündigung den Zusatzbeitrag während der Kündigungsfrist nicht zahlen muss.
Das ist absolut falsch; man muss nämlich nicht zahlen. Wird man bei der TK diesbezüglich nicht besser geschult? Oder betreibt die TK neuerdings Ihre Akquisitionen durch Versicherungsmakler, AWD und wie sie alle heißen?
Viele Grüße
Der Bürger
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
Bürger , Freitag, 19.02.2010, 22:11 (vor 5392 Tagen) @ Joachim Röhl
Wer ist Joachim Röhl? Vertreter?
Warum sollte man Ihrer Empfehlung folgen?
Was bietet die TK was andere nicht auch schon anbieten?
Wäre nicht schlecht, wenn Sie uns Laien ein paar Infos geben könnten.
Sie schreiben, dass man auch bei einer Sonderkündigung den Zusatzbeitrag während der Kündigungsfrist nicht zahlen muss.
Das ist absolut falsch; man muss nämlich nicht zahlen. Wird man bei der TK diesbezüglich nicht besser geschult? Oder betreibt die TK neuerdings Ihre Akquisitionen durch Versicherungsmakler, AWD und wie sie alle heißen?
Viele Grüße
Der Bürger
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
susi, Samstag, 20.02.2010, 00:10 (vor 5392 Tagen) @ Bürger
Hallo,
klare Rechtsaussage: Wer innerhalb der Sonderkündigungsfrist kündigt, muss bis zum Ablauf der Frist den Zusatzbeitrag NICHT zahlen. Von daher ein blödsinniger Thread von Joachim Röhl, der zumal in keinster Art und Weise darauf eingeht, warum ich die TK wählen sollte....
Kurserstattung: max. 75 € für max 2 Kurse --> soll ich mich totlachen, IKK und AOK übernehmen hier 4 Kurse und zahlen zwischen 80% bzw. 110 Euro
Gesundheitsurlaub: Bei der TK absolute Fehlanzeige, durch BKKn, AOKn oder IKKn jederzeit übernommen (vgl: ww.akon.de)
Nur so als Beispiele..... Also, aus welchem Blickwinkel (mal abgesehen von Ihrer Provisionsbrille) ist die TK denn nun derat empfehlenswert????
Re: Klare Empfehlung >>> NICHT Techniker Krankenkasse
Gast, Samstag, 20.02.2010, 08:30 (vor 5391 Tagen) @ susi
Die TK partizipiert gerade noch von der Fusion mit der IKK Direkt. Ansonsten würden die ebenfalls schon Zusatzbeiträge ankündigen. Und Möchtegernvorstand Hermes will diese Fusion ja gerne wieder Rückängig machen. Also wer vom Regen in die Traufe fallen möchte, sollte dann ruhig zur TK.
http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1266650852&news=255018148
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Samstag, 20.02.2010, 08:45 (vor 5391 Tagen) @ susi
Guten Morgen Susi, geh doch mal gleich hier oben links auf den großen Krankenkassenvergleich und suche wo Du willst im Netz wirst Du neben der securvita immer wieder nur zwei Kassen mit Sitz in Hamburg ganz oben finden. Von insgesamt höchstmöglich 88 Wunschzielen* erfüllen die sechs hier genanten:
84 Punkte...............sercurvita
76 Punkte...............techniker
75 Punkte...............dak
70 Punkte...............kkh allianz
69 Punkte...............bkk hypovereinsbank
63 Punkte...............barmer usw.
Die Auswahl wurde wie in allen Bereichen von angebotenen Wahltarifen, Bonus-/Vorteilsprogrammen, Naturheilverfahren, spezieller ambulanter Versorgung, intergrierten Versorgungsmodellen aber auch zusätzlichen und sonstigen Serviceleistungen gesetzt. Die tk selbst hat sich diesen Platz sicher nicht mit Provisionszahlungen erkämpft, zahlt wie viele andere Kassen auch eine zweistellige Aufwandsentschädigung und wird von vielen Verkäufern fokussiert, weil sie von ihren enormen Zusatzleistungen und dem 24h Service schon als die Private unter den Gesetzlichen eingeschätzt wird.
*Quelle für den Vergleich: http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kassensuche/index.php und wo ist die Rechtsquelle zu finden, daß der Zuschlag in der Kündigungsfrist definitiv nicht gezahlt werden muss?
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
François , Samstag, 20.02.2010, 13:44 (vor 5391 Tagen) @ Joachim Röhl
Stimmt bei meiner BKK soll ich nach telefonischer Auskunft auch bis zum allerletzten tag den ulkigen Zustzbeitrag zahlen, weißnicht jemand wie man da herum kommt?
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
Czauderna, Samstag, 20.02.2010, 14:34 (vor 5391 Tagen) @ François
Hallo,
wer wegen des Zusatzbeitrages seine Krankenkasse wechselt und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, der muss an seine alte Kasse keinen Zusatzbeitrag entrichtes - das steht auch so im Gesetz (§ habe ich gerade nicht zur Hand). Wenn nun seine neue Kassen beispielsweise zum 01.06.2010 auch einen Zusatzbeitrag einführt dann kann das Mitglied wieder kündigen ohne den Zusatzbeitrag zu zahlen und in eine Kasse ohne Zusatzbeitrag wechseln. Dieses Spielchen kann solange gemacht werden bis auch die letzte Kasse nicht mehr ohne Zusatzbeitrag auskommt.
Das kann zwischen 8,00€ und 37,50 E€ mtl. sparen.
Gruß
Czauderna
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
François , Samstag, 20.02.2010, 14:41 (vor 5391 Tagen) @ Czauderna
welcher Paragraf ist das denn?????? hier spielen die Kassen wohl leider Dummfang mit uns!!!!!! Tschuldigung nicht geegn sie
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
Czauderna, Samstag, 20.02.2010, 15:25 (vor 5391 Tagen) @ François
Hallo,
Grundlage ist 242 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V:
von Mitgliedern, die das Sonderkündigungsrecht nach §175 Abs. 4 Satz 5 wegen der erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrags fristgemäß ausgeübt haben, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben"
Gruß
Czauderna
Re: Klare Empfehlung >>> Techniker Krankenkasse
François , Samstag, 20.02.2010, 13:47 (vor 5391 Tagen) @ susi
wo kann man das nachlesen, meine alte Kasse sagt zahlen!!!
Re: Klare Empfehlung >>> BKK Kassana
Jon Dohnson, Samstag, 20.02.2010, 14:41 (vor 5391 Tagen) @ François
§ 242 Abs. 1 SGB V
http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20V/242SGBV/242SGBV_SGB%20V_kassenindividueller_zusatzbeitrag.html
Re: Klare Empfehlung >>> BKK Kassana
François , Samstag, 20.02.2010, 14:42 (vor 5391 Tagen) @ Jon Dohnson
tausedn Dank!!!!!!!
Klare Empfehlung >>> für jeden anders
GKVler, Samstag, 20.02.2010, 16:13 (vor 5391 Tagen) @ Joachim Röhl
der Beitrag ist mal wieder haarscharf daneben...
-wieso muss die Kündigung im Original nachgereicht werden? hab ich noch nie gehört
- der Zusatzbeitrag muss bei Nutzung des Sonderkündigungsrechtes wie bereits geschrieben >nicht gezahlt werden
- es ist wichtig, wann die Kündigung bei der Kasse eingeht. Wenn man, wie von Herrn Röhl beschrieben, am 28.02. kündigt und die Post geht erst am 01./02./03.03 bei der alten Kasse ein, verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat.
- wieso hier die TK empfohlen wird, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Den 24-Stunden-Service bieten viele Kassen an. Besonders viele Zusatzleistungen bietet die TK auch nicht. Welche Krankenkasse die beste ist, hängt von den persönlichen Ansprüchen ab...
Gruß GKVler