Re: 4x Praxisgebühr im Jahr? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach, Donnerstag, 10.04.2008, 22:24 (vor 6072 Tagen) @ Kamenz

Eine Überweisung gilt nur in dem Quartal, in dem sie ausgestellt wurde - und welches damit auch auf der Überweistung daraufsteht. Sprich: Eine im 1. Quartal 2008 ausgestellte Überweisung gilt auch nur in diesem Quartal!

Daraus folgt: Falls Du zeitlich erst zu Beginn des 2. Quartales 2008 dazu kommst, den vorgesehenen Facharzttermin wahrzunehmen und noch eine Überweisung für das 1. Quartal 2008 besitzt, musst Du Dir entweder eine neue - sprich: zeitlich aktuelle - Überweisung von Deinem Hausarzt mitgeben lassen oder alternativ die 10,00 EUR Praxisgebühr bezahlen.

Gruß
Elgin


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