4x Praxisgebühr im Jahr? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich hab da mal eine Frage.Als ich heute bei meinem Hausarzt war um mir eine Überweisung zu einem anderen Facharzt holen wollte,verlangte das Praxisteam von mir noch einmal die Praxisgebühr für das 2.Quatel von mir.
Ich zeigte dann meinen "Hausarzt-Plus"-Ausweis und die Quittung der Praxisgebühr vom 1. Quatal vor und bekam dann trotzdem die Auskunft; ich müsse nochmal die 10.00€ bezahlen.Und angeblich sollte ich eigentlich diese Auskunft auch schon in schriftlicher Form von Ihrem Unternehmen erhalten haben,ABER...?! Ist das nun rechtens oder wie??
Re: 4x Praxisgebühr im Jahr?
Eine Überweisung gilt nur in dem Quartal, in dem sie ausgestellt wurde - und welches damit auch auf der Überweistung daraufsteht. Sprich: Eine im 1. Quartal 2008 ausgestellte Überweisung gilt auch nur in diesem Quartal!
Daraus folgt: Falls Du zeitlich erst zu Beginn des 2. Quartales 2008 dazu kommst, den vorgesehenen Facharzttermin wahrzunehmen und noch eine Überweisung für das 1. Quartal 2008 besitzt, musst Du Dir entweder eine neue - sprich: zeitlich aktuelle - Überweisung von Deinem Hausarzt mitgeben lassen oder alternativ die 10,00 EUR Praxisgebühr bezahlen.
Gruß
Elgin