Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich möchte nach kurzer Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis (wieder wie vorher) über meinen Mann in der GKV beitragsfrei familienversichert sein. Dazu muss ich eine neue Aufnahme beantragen und stolpere dabei über die Angaben zu Vermietung und Verpachtung. Ich bin in ganz geringem Umfang noch selbständig tätig (im Moment ca. 100 € im Monat). Die Krankenkasse sagt, bei geringem Einkommen durch selbständige Arbeit bleibe ich beitragsfrei (ich weiß nicht mehr wie gering, aber definitiv unter 600€ im Monat).Werden nun die Mieteinnahmen (meine Hälfte betrüge 600€) auf mein Einkommen angerechnet, so dass ich nicht mehr beitragsfrei bin?
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
http://www.vdak.de/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/gesamteinkommen_20060321.pdf
In der eigenen PDF Suche des Dokumentes "Vermietung" eingeben. Ausgestaltungen möglich.
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
19 min!super, - danke!
aber puuuh - was bedeutet:
Während die Zurechnung von Kapitalerträgen im Allgemeinen der wirtschaftlichen Inhaberschaft an dem zugrunde liegenden Kapitalvermögen folgt, ist für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige rechtlicher
oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt. Entscheidend ist vielmehr, wer den
Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG
genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen; er muss Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein. ...
bedeutet das:
dass ich sagen könnte, mein Mann hat den Mietvertrag (unserer gemeinsamen Immobilie) gemacht, das Geld geht auf sein Konto, ich kriege davon nichts, - und schon bleibe ich drin in der familienversicherung ...?
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
§ 10
Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Sofern deine Einnahmen ein Siebtel der mtl. Bezugsgröße 2008 (EUR 2485,00) überschreiten - derzeit EUR 355,00 - ist die Familienversicherung nicht möglich. Mit EUR 600,00 liegst du drüber.
Gruß
Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
unglaublich, wer um diese zeit alles am rechner sitz und qualifizierte auskünfte gibt.
vielen dank, das hilft mir weiter