Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)
habe ich als Freiwilliger (weil selbständig) in der Gesetzlichen ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Kasse (G+H BKK) zum 1.5.2008 die Beitragssätze erhöht hat?
Zu wann darf ich kündigen? Mitgliedszeitung mit neuer Beitragsinfo lag vorgestern (17. Mai) im Briefkasten.
Re: Sonderkündigungsrecht ?
Hallo,
Auszug aus dem § 175 Abs 4 SGB V:
"...Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden."
Gruß