Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)

August, Montag, 19.05.2008, 19:52 (vor 6037 Tagen)

habe ich als Freiwilliger (weil selbständig) in der Gesetzlichen ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Kasse (G+H BKK) zum 1.5.2008 die Beitragssätze erhöht hat?

Zu wann darf ich kündigen? Mitgliedszeitung mit neuer Beitragsinfo lag vorgestern (17. Mai) im Briefkasten.

Re: Sonderkündigungsrecht ?

Gast, Montag, 19.05.2008, 20:32 (vor 6037 Tagen) @ August

Hallo,

Auszug aus dem § 175 Abs 4 SGB V:

"...Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden."

Gruß

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