Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)

August, Montag, 19.05.2008, 20:35 (vor 6037 Tagen)

habe ich als Freiwilliger (weil selbständig) in der Gesetzlichen ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Kasse (G+H BKK) zum 1.5.2008 die Beitragssätze erhöht hat?

Zu wann darf ich kündigen? Mitgliedszeitung mit neuer Beitragsinfo lag vorgestern (17. Mai) im Briefkasten.

Re: Sonderkündigungsrecht ?

Gast, Montag, 19.05.2008, 20:53 (vor 6037 Tagen) @ August

Hallo,

auf scheinbar speziellen Wunsch, gibts die Info nun ein zweites Mal. Viel Spaß beim Lesen.

Auszug aus dem § 175 Abs 4 SGB V:

"...Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden."

Gruß

Re: Sonderkündigungsrecht ?

August, Montag, 19.05.2008, 21:14 (vor 6037 Tagen) @ Gast

oh sorry, wollte nicht zwei mal posten...

das heißt, ich habe keine Chance, die ersten beiden Monate der Beitragserhöhung zu bezahlen? Das ist doch Nepp. Ich habe so am Rande im Kopf, dass für freiwillig versicherte andere Regeln gelten...

Oder sind das schon die entsprechenden Paragraphen?

Re: Sonderkündigungsrecht ?

weltenbummlerin, Montag, 19.05.2008, 22:01 (vor 6037 Tagen) @ August

Hallo,
mich würde auch mal interessieren, ob es überhaupt rechtmäßig ist, den Beitragssatz nachträglich zu erhöhen. Schließlich kann ich auch nicht für eine vereinbarte Leistung nachträglich einen höheren Preis verlangen. Wie fände es die G + H BKK, wenn ich auch rückwirkend meine Mitgliedschaft kündige?

Re: Sonderkündigungsrecht ?

Matze, Dienstag, 20.05.2008, 10:52 (vor 6037 Tagen) @ August

Hallo!

Also zunächst mal: Nein, die G + H BKK hat NICHT nachträglich ihren Beitragssatz erhöht - sondern das rechtzeitig vom BVA genehmigen lassen. Nur gibt es eben keine Verpflichtung, ebenfalls rechtzeitig jeden Versicherten einzeln zu informieren - wäre ja auch viel zu teuer, da könnte die Kasse auch gleich noch um einiges mehr erhöhen.

Die Kasse genügt rein gesetzlich ihrer Informationspflicht, wenn sie den in ihrer Satzung festgelegten Informationsweg eingehalten hat.

Und die G + H BKK hatte da soweit ich weiß unter "Bekanntmachungen" geregelt, dass Satzungsänderungen per Aushang in den Räumen der BKK sowie im Trägerbetrieb und durch Information auf der Homepage kundgetan werden. Den Aushang wird sie sicher erfüllt haben, vermute ich mal - und im Internet stand es spätestens am 1. Mai 2008 ebenfalls. Somit sind rein formal-juristisch alle Info-Pflichten der BKK erfüllt.

Nun nochmal zum Kündigungsrecht:

Im § 175 Absatz 4 Satz 1 SGB V steht: "Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. 1. 2002 ausüben."

Im § 175 Absatz 4 Satz 5 SGB V steht dann: "Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden."

Für Dich als Versicherungsberechtigter (= freiwilliges Mitglied) gilt also genau das bereits Beschriebene. Wenn die Kasse zum 1. Mai 2008 erhöhte - kannst Du bis spätestens 30. Juni 2008 Dein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung ausüben.

§ 175 Absatz 4 Satz 2 SGB V besagt: "Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt."

Daraus ergibt sich, dass Du die G + H BKK zum 31. Juli 2008 verlassen könntest - wenn Deine Kündigung noch im Mai 2008 der G + H BKK zugeht.

Freundliche Grüße.

Re: Sonderkündigungsrecht ?

nimms leicht, Dienstag, 20.05.2008, 12:20 (vor 6037 Tagen) @ Matze

"Nur gibt es eben keine Verpflichtung, ebenfalls rechtzeitig jeden Versicherten einzeln zu informieren - wäre ja auch viel zu teuer, da könnte die Kasse auch gleich noch um einiges mehr erhöhen."


So etwas liest man nicht ohne Heiterkeit, wenn einem aus dem Briefkasten dauernd die nichtssagendsten Jubelbroschüren entgegenplatzen.

Re: Sonderkündigungsrecht ?

Matze, Dienstag, 20.05.2008, 12:36 (vor 6037 Tagen) @ nimms leicht

*grins*

Ich hab ja auch nicht gesagt, dass das meine persönliche Meinung wäre oder ich das besonders klasse fände - ich hab nur die rein juristische Sachlage erläutert.

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